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Sachverhalt:

 

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 01.02.2021 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

1. Neubau eines Einfamilienhauses, Münchener Straße 41

2. Zweigeschossiger Anbau an ein bestehendes Zweifamilienhaus, Frühlingstraße 4

3. Nachrüsten von Glaslamellen an einen Laubengang an einem bestehenden Mehrfamilienhaus, Paarangerweg 59-67

4. Nachrüsten von Glaslamellen an einen Laubengang an einem bestehenden Mehrfamilienhaus, Paarangerweg 49-57

5. Errichtung einer Lagerhalle (Halle 1) und einer Lagerhalle (Halle 2) mit Büroeinheit, Otto-Hahn-Bogen 8

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

1. Ausbau und Sanierung des Dachgeschosses mit Errichtung von Dachgauben, Färbergasse 7 a

2. Neubau eines Einfamilienhauses als Doppelhaushälfte, Schloßmühlstraße 7 a

3. Wohnhausneubau mit Garage, Luidlstraße 14 (a)

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

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