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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Beim Landratsamt wurde direkt ein Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Luidlstraße 14 eingereicht. Das Landratsamt fordert den Markt Mering mit Schreiben vom 16.02.2021 zur Stellungnahme binnen zwei Monate auf.

 

Die Doppelhaushälfte wird mit einem Satteldach (DN 30°) mit einer Firsthöhe von 8,57 Meter und einer Wandhöhe von 6,06 Meter geplant. Die Doppelhaushälfte mit den Grundmaßen von 7,40 x 10,70 Meter soll mit 2 Vollgeschossen (EG + DG = Vollgeschoss + unausgebauter Dachspitz (kein Vollgeschoss) errichtet werden.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      01.03.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  01.05.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 19.04.2021

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es sind drei baurechtliche Nachbargrundstücke vorhanden. Nachbarunterschriften wurden nicht vorgelegt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die baurechtliche Beurteilung erfolgt somit nach § 34 BauGB (Innenbereich). Das Vorhaben fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein. In der näheren Umgebung sind deutlich höhere und massivere Baukörper mit teils 3 Vollgeschossen vorhanden. Die Erschließung ist gesichert. Informativ wird noch die GRZ I (0,42), die GRZ I+II (0,67) und die GFZ (0,61) erwähnt, diese Kennzahlen werden bei der Beurteilung nach § 34 BauGB jedoch nich als Entscheidungskriterium herangezogen.

 

Der Stellplatznachweis ist durch die Errichtung einer Einzelgarage mit vorgelagerten Stellplatz im Stauraum erbracht. Somit besteht auch nur eine Zufahrt für das Grundstück.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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