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Sachverhalt:

 

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 01.03.2021 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

1. Erstellen einer Gewerbehalle mit Garage, Otto-Hahn-Bogen 3

2. Neubau einer gewerblichen Lager- und Logistikhalle, Bertha-Benz-Straße 2

3. Herstellung eines Garagenanbaues und Herstellung einer Betonmauer, Leonhardstraße 49

4. Dachgeschossausbau für weitere zwei Wohnungen, sowie Neubau eines Carport, Karlstraße 12

5. Nutzungsänderung: Umbau von Wohnungen zu Büroräumen im Bauhof Mering, Friedenaustraße 18

6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und zwei Stellplätzen, Am Alten Sportplatz 25

 

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

1. Errichtung eines unbefestigten Lagerplatzes für Anhänger, Container, Bauholz, Schloßmühlstraße (1)

2. Neubau einer Doppelhaushälfte - Haus 1, nähe Flößerstraße

3. Neubau einer Doppelhaushälfte - Haus 2, nähe Flößerstraße

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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