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Sachverhalt:

Mit Datum vom 03.11.2019 reichte die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen einen Antrag auf Erlaß eines Baumförderprogramms ein. Beispielhaft wurden die Förderprogramme der Städte Friedberg und Schwabmünchen genannt.

 

In der Sitzung vom 12.12.2019 fasste der Marktgemeinderat folgenden Beschluß:

 

„Der Marktgemeinderat strebt eine Richtlinie zur Förderung der Erhaltung ortsbildprägender Bäume auf privaten Grundstücken an. Hierzu soll ein entsprechender Richtlinientext in der Verwaltung erarbeitet und gegebenenfalls in der Fraktionssprecherrunde abgestimmt werden.

 

Abstimmungsergebnis: 19 : 1“

 

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.02.2021 beschloß das Gremium, den Sachverhalt zur Vorberatung in den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu verweisen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Förderung ortsbildprägender Bäume ist eine freiwillige Leistung des Marktes Mering i. S. d. Art. 57 GO (Aufgaben des eigenen Wirkungskreises)

 

(1) 1Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. 2Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.

(2) 1Die Gemeinden sind unbeschadet bestehender Verbindlichkeiten Dritter in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten. 2Sonstige gesetzlich festgelegte Verpflichtungen der Gemeinden bleiben unberührt.

(3) Übersteigt eine Pflichtaufgabe die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, so ist die Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit zu erfüllen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, abhängig von der Beschlußlage

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €Einmalig 2021: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Zur Beurteilung der Frage, ob die Förderkriterien eingehalten werden, wäre in jedem Einzelfall eine Baumsachverständige auf Kosten des Marktes Mering zu beauftragen. Die Sachverständigenkosten addieren sich noch zur ausgereichten Förderung.

 

Weder im technischen Bauamt noch im Bauhof des Marktes Mering wird entsprechend qualifiziertes Personal beschäftigt.

 

Im Verwaltungshaushalt wäre noch ein entsprechender Ansatz zu bilden, bei zwei Anträgen jährlich wäre ein Ansatz von rund 2.500 EUR zu veranschlagen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuß für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz empfiehlt dem Marktgemeinderat den Erlass der "Richtlinie des Marktes Mering zur Förderung der Erhaltung ortsbildprägender Bäume auf privaten Grundstücken (Baumförderprogramm) in der Fassung vom 12.02.2021 mit folgender Änderung:

 

In § 3 der Richtlinie wird eine Mindestgröße des Stammumfangs von von 1,5 m in 1,0 m Höhe festgelegt.

 

Der Marktgemeinderat beschließt ab dem Haushalts- und Finanzplan 2022-2025 entsprechende Haushaltsmittel i.H.v. 5.000 EUR jährlich Zweck einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis: 6 : 1

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