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Sachverhalt:

Im März 2021 stellte sich die Fa. GP Joule vor, die Nah-/Fernwärmenetze errichtet und betreibt. Sie hat ein Konzept für den Markt Mering ausgearbeitet.

 

Die Firma wird sich und das angedachte Projekt in der Sitzung vorstellen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Betreiber einer Nah- oder Fernwärmeanlage will mit seinem Leitungsnetz mehrere Abnehmer versorgen oder es den Grundstückseigentümern im Versorgungsgebiet (= Gemeindegebiet) anbieten. Wir bewegen uns im Rechtsgebiet der sog. Konzessionsverträge.

 

Für die Wasserversorgung, die Elektrizitäts- und Gasversorgung gibt es spezialgesetzliche Vorschriften. Hier finden sich auch Regelungen über die Höhe der Konzessionsabgabe. Diese Vorschriften gelten jedoch nicht für die Wärmeversorgung, die eben nicht in einer eigenen Vorschrift geregelt ist. Gleichwohl gestattet die Gemeinde einem Dritten, Leitungen in öffentlichen Straßen und Wegen zu verlegen und Grundstücke anzuschließen

 

Mit dem Betreiber ist also abhängig vom Sachverhalt ein Gestattungsvertrag bzw. Konzessionsvertrag zu schließen.

 

Zur Frage der Ausschreibung gibt ein Bericht des Bundeskartellamtes Hinweise. Man kann davon ausgehen, dass eine Ausschreibung der Konzessionsvergabe erforderlich wird. Welche Form der Ausschreibung der Konzessionsvergabe zu wählen ist, wäre noch zu ermitteln.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuß für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz begrüßt das Vorhaben, in Mering ein Wärmeversorgungsnetz aufzubauen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Marktgemeinderat das weitere mögliche Vorgehen darzustellen und den Sachverhalt zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis: 7 : 0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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