Sachverhalt:
Bekanntgaben des Bürgermeisters
1. Bahnhofshalt Schmiechen
Auf den Antrag von Seiten der Gemeinde zur Erneuerung der Überdachung und zur Aufwertung der Bahnhhaltestelle Schmiechen wurde von Seiten der Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr reagiert. Mit Schreiben vom 23.04.2021 wurde mitgeteilt, dass derzeit der Bahnhof Schmiechen in keinem Förderprogramm beinhaltet ist. Die DB wird aber versuchen bei zukünftigen Förderprogrammen den Bahnhof Schmiechen mit zu berücksichtigen.
2. Änderung der Bayerischen Bauordnung
Unser Städteplaner Herr Reimann hat uns mitgeteilt, dass die Regierung eine Anpassung der geänderten Bay. Bauordnung plant. Demnach soll zum 01.06.2021 die Errichtung von Giebelständigen Grenzgaragen bis zu einer Dachneigung von 45 Grad wieder zulässig und möglich sein.
3. Radwegbau an der Staatsstraße Merching - Egling
Von Seiten des Landtagsabgeordneten Herr Tomaschko erging eine Anfrage bei den betroffenen Bürgermeistern bezüglich der Erfordernis und der Dringlichkeit einer Umsetzung eines Radweges entlang der Staatsstraße angefragt. Von Seiten der Gemeinde Schmiechen und Egling wurde auf die Dringlichkeit und die Erfordernis hingewiesen.
Die Bürgermeister der Gemeinden Merching und Steindorf haben mitgeteilt, dass aus deren Sicht der Radweg keine Priorität hat und ihrer Seite nicht befürwortet wird.
4. Bauzaun an der Kiesgrube
Von Seiten des Landratsamtes ist eine Absperrung des Kiesgrubengeländes geforderlich um die unberechtigte Ablagerung von bzw. Kiesentnahme zu unterbinden.
Es wurden 30 Felder Bauzaun gekauft mit diesem wird ein entsprechender Absperrzaun errichtet. Die Kosten hierfür belaufen sich auf brutto 1.800,- €.
5. Wasserrechtliche Erlaubnis Bahnhofssiedlung
Die bereits vor zwei Jahren beantragte wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus dem Bereich Bahnhofssiedlung und Plankmühle in die Paar wurde zwischenzeitlich erteilt. Mit der Erlaubnis sind verschiedene Auflagen verbunden. Demnach müssen folgende Maßnahmen ausgeführt werden:
- Dienst- und Betriebsanweisungen sind zu erstellen
- Es sind Wasserstandsmesseinrichtungen einzubauen
Die Erlaubnis hat eine Gültigkeit bis zum 31.12 2041.