Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Das bestehende südliche Reiheneckhaus soll durch einen Anbau im Südwesten um einen Wohnraum von 8,82 m² und eine Terrasse erweitert werden. Im Obergeschoß soll dieser Anbau begehbar als Balkon genutzt werden. In der südwestlichen Dachfläche ist eine Dachgaube geplant.
Weiter ist die Anbringung einer Überdachung über die gesamte Nordostseite mit einer Tiefe von 1,18 m, zzgl 0,30 m Dachüberstand, angedacht.Die Überdachung wird weiter über Eck auf die Südostseite in einer Länge von 3,74 m weitergeführt.
II. Fiktionsfrist
III. Nachbarbeteiligung
Von den Eigentümern des südwestlich angrenzenden Nachbargrundstückes liegen keine Unterschriften vor. Weitere Nachbarn waren nicht zu beteiligen, da das Grundstück an allen anderen Grundstücksgrenzen an öffentlichen Verkehrsflächen anliegt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Innenbereich, in einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Das Vorhaben fügt sich grundsätzlich nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung ein.
Zu beachten gilt hier die abstandsflächenrechtliche Situation. Die geplante Überdachung erstreckt sich über die gesamte Hausbreite bis an die Grundstücksgrenze zur Nachbarbebauung, Haus Nr. 10. Die Abstandsflächen, welche durch die Überdachung ausgelöst werden, können an dieser Stelle nicht auf eigenem Grundstück nachgewiesen werden.
In der Regel erteilt die Genehmigungsbehörde bei Reihen- oder Doppelhäusern in solchen Fällen eine Abweichung von den Abstandsflächen. Da der Markt Mering zum 01.02.2021 eine Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe erlassen hat, wäre es sinnvoll über eine Abweichung von dieser Abstandsflächensatzung Beschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: