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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

In der Gemeinderatssitzung am 10.12.2020 ein Bebauungsplankonzept (2 Varianten) für die Bebauung des Areals Herzog-Wilhelm-Straße 34-40 in Hofhegnenberg vorgestellt. Auch seitens der Verwaltung wurden Anregungen in Form eines Konzeptes vorgelegt. Auf den entsprechenden Beschlussbuchauszug 2020/3963 mit Anlagen wird hiermit verwiesen.

 

Auf Grundlage dieses Konzeptes wurde nun am 13.04.2021 ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Dieser berücksichtigt die Anregungen der Verwaltung bzw. des Gemeinderates.

 

Auf dem Arial sollen insgesamt vier Einfamilienhäuser und ein Doppelhaus errichtet werden. Die Einfamilienhäuser sind im Schnitt mit Keller, 2 Vollgeschossen und Dachgeschoss mit einer Wandhöhe von 6,10 Meter und einer Firsthöhe von 10,00 Metern dargestellt. Das Doppelhaus wird ebenfalls mit Kellergeschoss, 2 Vollgeschossen und Dachgeschoss errichtet. Die Wandhöhe beträgt hier ebenfalls 6,10 Meter. Mit einer Firsthöhe von 11,57 Meter fällt hier die Gesamthöhe geringfügig kleiner aus.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      13.04.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  13.06.2021

Nächste Gemeinderatssitzung:   10.06.2021

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Nachbarunterschriften wurden für den Antrag auf Vorbescheid nicht vorgelegt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Gebäude befinden sich zwar im Innenbereich, aber nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Sie beurteilen sich daher nach § 34 BauGB. Sowohl die Einzelhäuser, als auch das Doppelhaus fügen sich danach in die nähere Umgebung ein.

 

Laut Eingabeplan sollen insgesamt für jede Wohneinheit mindestens eine Doppelgarage errichtet werden. Somit stehen auch ausreichend Stellplätze zur Verfügung. Endgültig nachgewiesen müssen die Stellplätze allerdings erst in einem späteren Genehmigungsverfahren.

 

Informativ wird erwähnt, dass der Architekt die Abstandsflächen gemäß den Vorgaben der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering und nicht nach den Vorgaben der bayerischen Bauordnung berechnet. Die Prüfung der Abstandsflächen obliegen ausschließlich dem Landratsamt in der weiteren Prüfung. Als problematisch wird dies aber nicht gesehen, da die Regelungen des Marktes Mering strenger sind als die der BayBO. Die Abstandsflächen sind aber ebenfalls erst im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €Einmalig 2021: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Der offizielle Antrag auf Vorbescheid ist mittlerweile eingegangen.

Das ein Teil der Fläche im F-Plan aus Grünfläche dargestellt ist, aber  nach § 34 BauGB als Innenbereich  beurteilt wird ist in diesem Fall die Darstellung im F-Plan nicht relevant. Somit steht einer Zustimmung seitens des Gemeinderates  nichts entgegen.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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