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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Neubau einer barrierefreien Wohneinheit auf dem Grundstück Meringerzeller Straße 13 wurde bereits in der Bau- und Planungsausschusssitzung am 15.02.2021 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Nun wurde seitens des Bauherrn eine geänderte Planung eingereicht.

 

Baurechtlich ergeben sich nur geringfügige Änderungen. Das geplante Vordach im Norden ist nun nicht mehr vorgesehen. An der Nordseite ist dafür nun eine Außentreppe mit Zugang in das Obergeschoss vorgesehen. Ursprünglich war auf der Ostseite ein Außentreppe vorgesehen, diese fällt nun weg. An dieser Stelle soll eine weitere Einzelgarage errichtet werden. Im Erdgeschoss ist weiterhin nur eine Garagennutzung vorgesehen. Bei der ersten Planung vom Januar 2021 konnte die Architektin noch nicht wissen, dass der Markt Mering im Februar 2021 eine eigene Satzung über die Abstandsflächentiefe erlässt. Um die Abstandsflächen nun auf dem eigenen Grundstück bzw. bis zur Straßenmitte einhalten zu können, wurden die Gebäudehöhen geringfügig reduziert (Firsthöhe von 6,76 Meter auf 6,56 Meter; Dachanfall von 6,15 Meter auf 5,95 Meter). In der Grundfläche bleibt der Baukörper unverändert.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      27.04.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  27.06.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 14.06.2021

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt zwei baurechtliche Nachbargrundstücke. Unterschriften wurden mit dem Änderungsantrag nicht vorgelegt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Auf den beigefügten Beschlussbuchauszug vom 15.02.2021 wird hinsichtlich der umfassenden rechtlich/fachlichen Würdigung verwiesen. Durch die Umplanung ergeben sich nur geringfügige Änderungen, die in der Beurteilung zu keinem anderen Ergebnis führen. Das Vorhaben fügt sich ein.

Entgegen zur Ersten Planung sind die Abstandsflächen nun nach der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering berechnet. Eine Abweichung ist nicht erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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