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Sachverhalt:

Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beabsichtigt die Gemeinde Baurecht am nördlichen Ortsrand von Steindorf zu schaffen.

Der Bebauungsplan ist nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt. Er stellt eine landwirtschaftliche Fläche dar. Bei der Änderung des Flächennutzungsplans sind Regelungen und Maßnahmen der Innenentwicklung und zum Flächensparen zu berücksichtigen. Konkret sind die Grundsätze und Ziele der Raumordnung (siehe @ 1(4) BauGB i. V. m. LEP 3. 1 und 3. 2) und die gesetzlichen Anforderungen aus den §§ 1(5) und 1a (2) BauGB bei der Abwägung entsprechend zu gewichten bzw. zu beachten. Bei der Neuausweisung von Bauflächen müssen die dargestellten Potenziale aus dem Flächennutzungsplan hinterfragt werden. Vergleicht man die im Flächennutzungsplan dargestellten Flä_chen mit der aktuellen Bebauung, wird deutlich, dass im Nord_westen (gemischte Baufläche) noch Potenziale vorhanden sind. Die Gemeinde sollte nochmals ausführlich darlegen, warum diese Flächen nicht genutzt werden können. Weiterhin sollten unbe_baute Bauflächen, auf denen absehbar kein Bauland entstehen kann, aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden, um dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden gerecht zu werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Begründung wird entsprechend der Anregung ergänzt.

 

Mit dem landesplanerischen Ziel „Innen- vor Außenentwicklung“ wurde sich in der Begründung zur 10. FNP-Änderung auseinandergesetzt (Punkt 4.3). Hier findet auch ein Hinterfragen der Potenziale der Innenentwicklung statt. Das Vorhaben ist von besonderem Charakter und soll großzügig in eine be_grünte Umgebung eingebunden werden. Eine flächensparende Bauweise würde den angestrebten Charakter nicht unterstützen. Aus diesem Grund und weil die in Anspruch genommene Fläche stark durchgrünt wird, wird der in § 1a (2) BauGB verankerte Grundsatz des verdichteten und flächensparenden Bauens für dieses Vorhaben zurückgestellt. Da die entsprechenden Flächen von den Eigentümern nicht zur Verfügung gestellt werden und die Gemeinde selbst oder der Vorhabenträger keine Flä_chen im Innenort besitzen, die für ein Vorhaben dieser Größenordnung ge_eignet wären, wird hier auf Flächen zurückgegriffen, die sich am Ortsrand befinden. Ähnlich verhält es sich mit im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestell_ten Flächen südöstlich und südwestlich des Planbereiches, auch diese befin_den sich im Besitz von Eigentümern, die mit den Grundstücken andere Inte_ressen verfolgen und diese nicht an den Vorhabenträger oder die Gemeinde verkaufen. Dennoch sollen diese Flächen langfristig entwickelt werden, wes_halb der FNP hier das Entwicklungsziel „Dorfgebiet“ darstellt. Deshalb wer_den die Flächen auch nicht aus dem FNP herausgenommen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €Einmalig 2021: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Begründung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung geändert und ergänzt.

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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