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Sachverhalt:

Gemäß der RASt 06 sind die Sichtdreiecke an den Einmündungen der Schulstraße bzw. Hausener Straße von jeglicher Bebauung und/oder Bepflanzung freizuhalten. Weitere Einwände werden von Seiten der Polizei nicht vorgebracht

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Behandlung der Anregung bezieht sich auf die Bebauungsplanebene und wird bei der Abwägung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan behandelt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €Einmalig 2021: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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