Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Der Antragsteller plant nördlich von Schmiechen, Nähe Lußgraben die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle/Lagerhalle mit Rinderstall für ca. 60 Tiere. Die bereits vorhandenen Tiere befinden sich laut Bauherr derzeit verteilt in der landwirtschaftlichen Hofstelle und in einem Mietstall. Laut Bauherr soll durch den Neubau eine artgerechte Viehhaltung umgesetzt werden (Stroheinstreuung mit Bewegungsfreiheit). Der Stall mit den Grundmaßen 20 x 40 Meter wird mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 25 Grad (Wandhöhe 6,00 Meter, Firsthöhe 10,50 Meter) umgesetzt werden. Die Größe des Gebäudeteils Rinderstall beträgt 379,27 m2, die Größe der restlichen Lager/Maschinenhalle beträgt ebenfalls die gleiche Fläche. Das Bestandsgebäude auf dem Flurstück, in dem derzeit landwirtschaftliche Gerätschaften untergebracht sind, soll abgebrochen werden.
Um zu klären, ob dieses Vorhaben genehmigungsfähig ist, wurde am 07.06.2021 ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 07.06.2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 07.08.2021
Nächste Gemeinderatssitzung: 02.08.2021
III. Nachbarbeteiligung
Unterschriften der Eigentümer der zwei baurechtlichen Nachbargrundstücke liegen nicht vor.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Bauvorhaben befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sind im Außenbereich nur landwirtschaftlich privilegierte Vorhaben im Außenbereich zulässig, vorausgesetzt öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die ausreichende Erschließung ist gesichert. Der Bauherr müsste notwendige Anschlüsse, wie z.B. einen Wasseranschluss auf seine eigenen Kosten herstellen. Der Bauherr versichert in beigefügten Schreiben, diese Kosten zu tragen.
Ob eine landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt und ob damit das Vorhaben letztendlich zulässig ist, wird im weiteren Verfahren durch das Landratsamt in Rücksprache mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geklärt. Das geplante Vorhaben muss darüber hinaus in einem angemessenen Verhältnis zur Betriebsgröße stehen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: € Einmalig 2021: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: