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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller plant nördlich von Schmiechen, Nähe Lußgraben die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle/Lagerhalle mit Rinderstall für ca. 60 Tiere. Die bereits vorhandenen Tiere befinden sich laut Bauherr derzeit verteilt in der landwirtschaftlichen Hofstelle und in einem Mietstall. Laut Bauherr soll durch den Neubau eine artgerechte Viehhaltung umgesetzt werden (Stroheinstreuung mit Bewegungsfreiheit). Der Stall mit den Grundmaßen 20 x 40 Meter wird mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 25 Grad (Wandhöhe 6,00 Meter, Firsthöhe 10,50 Meter) umgesetzt werden. Die Größe des Gebäudeteils Rinderstall beträgt 379,27 m2, die Größe der restlichen Lager/Maschinenhalle beträgt ebenfalls die gleiche Fläche. Das Bestandsgebäude auf dem Flurstück, in dem derzeit landwirtschaftliche Gerätschaften untergebracht sind, soll abgebrochen werden.

 

Um zu klären, ob dieses Vorhaben genehmigungsfähig ist, wurde am 07.06.2021 ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      07.06.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  07.08.2021

Nächste Gemeinderatssitzung:   02.08.2021

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Unterschriften der Eigentümer der zwei baurechtlichen Nachbargrundstücke liegen nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sind im Außenbereich nur landwirtschaftlich privilegierte Vorhaben im Außenbereich zulässig, vorausgesetzt öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die ausreichende Erschließung ist gesichert. Der Bauherr müsste notwendige Anschlüsse, wie z.B. einen Wasseranschluss auf seine eigenen Kosten herstellen. Der Bauherr versichert in beigefügten Schreiben, diese Kosten zu tragen.

 

 

Ob eine landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt und ob damit das Vorhaben letztendlich zulässig ist, wird im weiteren Verfahren durch das Landratsamt in Rücksprache mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geklärt. Das geplante Vorhaben muss darüber hinaus in einem angemessenen Verhältnis zur Betriebsgröße stehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €                                                 Einmalig 2021: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, das Vorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Ob ein landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben vorliegt, ist durch das Landratsamt im Verfahren zu prüfen. Eventuell notwendige Anschlüsse sind vom Bauherrn auf eigene Kosten herzustellen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

8:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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