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Sachverhalt:

Die Verwaltung wurde von Herrn Bürgermeister Josef Wecker beauftragt die Betreuungsgebühren für das Haus für Kinder „Sternschnuppe“ in Schmiechen zum 1. September 2021 neu zu kalkulieren. Die letzte Gebührenerhöhung fand am 1. September 2015 statt. Somit hält die Gemeinde nunmehr seit sechs Jahren konstant an den Betreuungsgebühren fest.

In diesem Zeitraum wurde eine dritte Kindergartengruppe ausgebaut, um so dem wachsenden quantitativen Betreuungsbedarf Rechnung zu tragen. Die Gemeinde Schmiechen legt in diesem Kontext ebenso großen Wert auf eine hohe Qualität der Kinderbetreuung mit gleichsam guter personeller Ausstattung der Einrichtung.

 

Das Land Bayern hat seit dem 01.04.2019 die Beitragsfreiheit für Kinder im Kindergartenalter (drei bis sechs Jahre) eingeführt. Das heißt, alle Eltern erhalten eine monatliche Nettoentlastung in Höhe von maximal 100 EUR pro Monat, folglich 1.200 EUR pro Kind und Jahr.

 

In der Gebührensatzung der Gemeinde Schmiechen staffeln sich die Betreuungsgebühren derzeit wie folgt:

 

Krippe

 

 

Kindergarten

 

Stunden

Betrag

 

Stunden

Betrag

bis 4 Stunden täglich

160,00 EUR

 

bis 4 Stunden täglich

70,00 EUR

bis 5 Stunden täglich

176,00 EUR

 

bis 5 Stunden täglich

78,00 EUR

bis 6 Stunden täglich

192,00 EUR

 

bis 6 Stunden täglich

86,00 EUR

bis 7 Stunden täglich

208,00 EUR

 

bis 7 Stunden täglich

94,00 EUR

bis 8 Stunden täglich

224,00 EUR

 

bis 8 Stunden täglich

102,00 EUR

bis 9 Stunden täglich

240,00 EUR

 

bis 9 Stunden täglich

110,00 EUR

bis 10 Stunden täglich

256,00 EUR

 

bis 10 Stunden täglich

118,00 EUR

 

Besuchen aus einer Familie mehrere Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr die Einrichtung, so beträgt die Ermäßigung für die Betreuungsgebühr im Durchschnitt zwischen 29 (bis 4 Stunden/Woche) und 17 Prozent (bis 10 Stunden/Woche).

 

Kindergarten (Geschw.)

 

Stunden

Betrag

bis 4 Stunden täglich

50,00 EUR

bis 5 Stunden täglich

58,00 EUR

bis 6 Stunden täglich

66,00 EUR

bis 7 Stunden täglich

74,00 EUR

bis 8 Stunden täglich

82,00 EUR

bis 9 Stunden täglich

90,00 EUR

bis 10 Stunden täglich

98,00 EUR

 

Der Förderanspruch in Bezug auf Kindertageseinrichtungen (Art. 18 Abs. 1 bis 3 Satz 1 Alternative 2) setzt voraus, dass der Träger u.a. die Elternbeiträge entsprechend den Buchungszeiten nach Art. 21 Abs. 4 Satz 6 staffelt. Diese werden für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung nicht nach Alter oder Dauer der Einrichtungszugehörigkeit differenziert festgesetzt und für Kinder im Kindergartenjahr im Sinn des Art. 23 Abs. 3 Satz 1 in der Höhe des staatlichen Zuschusses ermäßigt.

Bei der Überdenkung der Anzahl der Monatsbeiträge ist auch die Höhe der Gebühren nach Art. 19 Nr. 5 BayKiBiG zu berücksichtigen. Der Art. 19 Nr. 5 BayKiBiG legt die konkrete Staffelung der Elternbeiträge mit Förderrelevanz fest. Hier ist festgehalten, dass eine Staffelung von mindestens 10% pro Buchungszeitkategorie ausgehend von einer Kategorie 1,0 (3-4 Stunden pro Tag) feststeht. Diese Staffelung der Betreuungsgebühren ausgehend von der Buchungszeitkategorie 3-4 Stunden täglich mit mind. 10% ist in Schmiechen bereits seit 2013 gegeben.

 

Ebenso wird seit Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 der Bayerischen Staatsregierung die Beitragsfreiheit für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr umgesetzt. D.h. Stand heute zahlen die Eltern bis zu einer Buchungskategorie von bis zu 7 Stunden täglich keinen Kindergartenbeitrag. Für alle Geschwisterkinder - unabhängig von der Buchungszeit - ist aus diesem Grund der Besuch des Kindergartens ebenfalls kostenlos. Dies bedeutet konkret, dass derzeit 53 der in Summe 58 Kindergartenkinder vollkommen kostenlos die Einrichtung besuchen (Stand: Januar 2021).

 

Die Elternbeiträge sind neben der kindbezogenen Förderung durch das Land Bayern und der Gemeinde die zweite Säule zur Finanzierung und zur Unterhaltung des Betriebes einer Kindertagesstätte:

 

Darstellung der Buchungszeitkategorien mit möglicher zweigliedriger Erhöhung der Beiträge um je 30%:

Kindergarten

ab 01.09.2021

 

 

 

 

 

3-4 Std.

4-5 Std.

5-6 Std.

6-7 Std.

7-8 Std.

8-9 Std.

9-10 Std.

90,00 EUR

99,00 EUR

108,00 EUR

117,00 EUR

126,00 EUR

135,00 EUR

144,00 EUR

 

Kindergarten

ab 01.09.2022

 

 

 

 

 

3-4 Std.

4-5 Std.

5-6 Std.

6-7 Std.

7-8 Std.

8-9 Std.

9-10 Std.

120,00 EUR

132,00 EUR

144,00 EUR

156,00 EUR

168,00 EUR

180,00 EUR

192,00 EUR

 

Die finanzielle Berücksichtigung einer Gebührenermäßigung für Geschwisterkinder (-20 Prozent ab dem zweiten Kind im Kindergarten) sähe wie folgt aus:

 

Darstellung der Buchungszeitkategorien mit möglicher zweigliedriger Erhöhung der Beiträge um je 20%:

KindergartenGeschwisterab 01.09.2021

 

 

 

 

 

 

3-4 Std.

4-5 Std.

5-6 Std.

6-7 Std.

7-8 Std.

8-9 Std.

9-10 Std.

72,00 EUR

80,00 EUR

88,00 EUR

96,00 EUR

104,00 EUR

112,00 EUR

120,00 EUR

 

KindergartenGeschwisterab 01.09.2022

 

 

 

 

 

 

3-4 Std.

4-5 Std.

5-6 Std.

6-7 Std.

7-8 Std.

8-9 Std.

9-10 Std.

96,00 EUR

106,00 EUR

116,00 EUR

126,00 EUR

136,00 EUR

146,00 EUR

156,00 EUR

 

In der Krippe sind die Elternbeiträge neben der kindbezogenen Förderung durch das Land Bayern die einzige Säule zur Finanzierung und zur Unterhaltung des Krippenbetriebes. Die genannte Beitragsfreiheit gilt für Krippenkinder nicht. Hier lassen sich mögliche Beitragsanpassungen unter Berücksichtigung des vergleichsweise hohen Betreuungsaufwandes eines Krippenkindes wie folgt darstellen.

 

Darstellung der Buchungszeitkategorien mit einer möglichen einmaligen Erhöhung um 20%:

Krippeab 01.09.2021

 

 

 

 

 

 

3-4 Std.

4-5 Std.

5-6 Std.

6-7 Std.

7-8 Std.

8-9 Std.

9-10 Std.

190,00 EUR

209,00 EUR

228,00 EUR

247,00 EUR

266,00 EUR

285,00 EUR

304,00 EUR

 

 

Zum Vergleich die Betreuungsgebühren des Marktes Mering:

 

Krippeab 01.09.2021

 

 

 

 

 

 

3-4 Std.

4-5 Std.

5-6 Std.

6-7 Std.

7-8 Std.

8-9 Std.

9-10 Std.

190,00 EUR

215,00 EUR

240,00 EUR

265,00 EUR

290,00 EUR

315,00 EUR

340,00 EUR

 

Kindergartenab 01.09.2021

 

 

 

 

 

 

3-4 Std.

4-5 Std.

5-6 Std.

6-7 Std.

7-8 Std.

8-9 Std.

9-10 Std.

120,00 EUR

132,00 EUR

144,00 EUR

156,00 EUR

168,00 EUR

180,00 EUR

192,00 EUR

 

 

Berechnung des Defizits für das Haushaltsjahr 2020:

 

Haus für Kinder „Sternschnuppe“

2020

Einnahmen

308.322,98 EUR

Ausgaben

473.572,30 EUR

Defizit

-165.249,32 EUR

Geschätzte Mehreinnahmen Beitragserhöhung 20% Krippe /  30% Kindergarten (ab 01.09.2021)

9.516,00 EUR

Defizit nach Beitragserhöhung (20% Krippe/30% Kiga)

-155.733,32 EUR

Geschätzte Mehreinnahmen Beitragserhöhung  30% Kindergarten (ab 01.09.2022)

21.576,00 EUR

Defizit nach Beitragserhöhung (30% Kiga)

-134.157,32 EUR

 

Die Summe der geschätzten Mehreinnahmen in Höhe von 31.092,00 EUR setzt sich zusammen aus der zweigliedrigen Gebührenanpassung zum 01.09.2021 (9.516,00 EUR) und zum 01.09.2022 (21.576,00 EUR).

 

 

Zusammenfassung:

 

Eine Erhöhung der Elternbeiträge im Bereich der Krippe und des Kindergartens kann bezüglich der anstehenden Investitionsleistungen der Gemeinde Schmiechen angedacht werden. Zudem erforderte die Tarifrunde der Sozial- und Pflegeberufe im Jahr 2015 von den Arbeitgebern höhere Leistungen an Personalkosten, welche nicht an die Eltern weitergegeben wurden. Des Weiteren zahlt das Land Bayern seit dem 01.04.2019 für alle Kinder ab 3 Jahren einen monatlichen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 EUR, welcher den Eltern mit einer Nettoentlastung von 1.200 EUR/Jahr zugutekommt. Derzeit werden die Kinder in der Buchungskategorie bis zu 7 Stunden/täglich sowie alle Geschwisterkinder kostenlos im Kindergarten betreut. Dies sind 53 von in Summe 58 Kindergartenkindern (Stand: Januar 2021).

 

Gebühren (monatl.) ab dem 01.09.2021 im Kindergarten tatsächlich zu zahlen:

3-4 Std.

4-5 Std.

5-6 Std.

6-7 Std.

7-8 Std.

8-9 Std.

9-10 Std.

0 EUR

0 EUR

8 EUR

17 EUR

26 EUR

35 EUR

44 EUR

10 Kinder

12 Kinder

14 Kinder

10 Kinder

4 Kinder

1 Kind

0 Kinder

 

Gebühren (monatl.) ab dem 01.09.2022 im Kindergarten tatsächlich zu zahlen:

3-4 Std.4-5 Std.5-6 Std.6-7 Std.7-8 Std.8-9 Std.9-10 Std.

 

 

 

 

 

 

20 EUR

32 EUR

44 EUR

56 EUR

68 EUR

80 EUR

92 EUR

10 Kinder

12 Kinder

14 Kinder

10 Kinder

4 Kinder

1 Kind

0 Kinder

 

Geschwisterkinder zahlen im Falle einer Gebührenanpassung erst ab der Buchungszeitkategorie von bis 8 Stunden/täglich (ab 01.09.2021) anteilige Gebühren (um 20 v. H. gesenkt) für den Kindergarten. Dies beträfe derzeit kein einziges der sieben Geschwisterkinder. Ab dem 01.09.2022 fallen für Geschwisterkinder ab der Buchungszeitkategorie bis zu 5 Stunden/täglich anteilige Gebühren um 20 v. H. gesenkt an.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe obige Ausführungen

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Gebühreneinnahmen für das Haus für Kinder „Sternschnuppe“ der Gemeinde Schmiechen sind im Haushalt in den Unterabschnitten 4640 - 4642 veranschlagt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Betreuungsgebühren für das Haus für Kinder „Sternschnuppe“ in Schmiechen zum 01.09.2021 bzw. 01.09.2022 wie in der Gebührensatzung der Gemeinde Schmiechen festgelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt im zweijährigen Rhythmus nach dem Zeitpunkt der letzten Gebührenanpassung die Gebühren gemäß den tariflichen oder sonstigen kostensteigernden Einflüssen neu zu kalkulieren und dem Gemeinderat vorzulegen.

 

Die geänderte Satzung (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung KTGS) ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt zum 01.09.2021 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

8:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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