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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Vorbesitzer des noch unbebauten Grundstückes Bahnhofstraße 23 hatte bereits am 19.11.2018 einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses eingereicht. Der Bau- und Umweltausschuss hatte in der Sitzung am 03.12.2018 das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben einstimmig erteilt. Am 04.03.2019 erging durch das Landratsamt entsprechend den vorgelegten Unterlagen ein Genehmigungsbescheid.

 

Generell könnte der Bauantrag nun gemäß der Geschäftsordnung des Marktes Mering auf dem Verwaltungsweg bearbeitet werden. Unabhängig davon kann die Verwaltung dem Gremium nach eigenem Ermessen einzelne Bauanträge (erneut) zur Entscheidung vorlegen. Von diesem Recht wird hier Gebrauch gemacht, da das Gebäude geringfügig höher wird, als noch im Antrag auf Vorbescheid dargestellt.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      04.07.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  04.09.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 13.09.2021

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Unterschriften der Eigentümer der fünf Nachbargrundstücke wurden nicht eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, es beurteilt sich nach § 34 BauGB. Der Baukörper hat eine ähnliche Form und ähnliche Grundmaße, wie im Antrag auf Vorbescheid dargestellt und ist ebenfalls mit 4 Vollgeschossen aufgeplant. Das Gebäude wird allerdings mit 11,64 Meter Gebäudehöhe geringfügig höher, als im Antrag auf Vorbescheid dargestellt (11,40 Meter). Insgesamt ist dies allerdings unproblematisch zu sehen, da das Gebäude immer noch deutlich niedriger wird, wie das sich in unmittelbarer Nähe befindliche Referenzobjekt Bahnhofstraße 27+29 mit 4 Vollgeschossen + Dachgeschoss + Dachspitz mit einer Firsthöhe von 16,30 Metern. Auf die Ausführungen hierzu im Beschlussbuchauszug zum Vorbescheidsantrag wird verwiesen. Das Vorhaben fügt sich somit nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein.

 

Im Gebäude werden insgesamt 35 Wohnungen eingebaut. Die Anzahl der Wohneinheiten stellen kein Einfügekriterium i.S.d. § 34 BauGB dar.

 

Für die 35 Wohnungen werden insgesamt 43 Stellplätze errichtet. 24 davon befinden sich in der Tiefgarage, 15 in einer Großgarage/Parkdeck im Erdgeschoss und 4 Stück außerhalb des Gebäudes. Es errechnet sich ein Gesamtstellplatzbedarf für Anwohner von Besuchern von insgesamt ebenfalls 43 Stellplätzen. Die notwendigen oberirdischen Anwohnerstellplätze und die offenen Besucherstellplätze werden ebenfalls satzungskonform hergestellt. Die Stellplätze werden alle über eine angemessen breite Grundstückszufahrt erschlossen. Der Stellplatznachweis ist somit erbracht.

 

Die Abstandsflächen werden nach der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering komplett auf eigenem Grund bzw. bis zur Straßenmitte nachgewiesen.

 

Da beim Vorbescheid die Anzahl der Wohneinheiten noch nicht feststand, wurden hinsichtlich der Erschließung alle internen Fachstellen erneut beteiligt. Die entsprechenden Stellungnahmen sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Die Erschließung ist gesichert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

MGR Kuhnert merkt an, dass in der gemeindlichen Stellungnahme explizit auf die Prüfung des 2. Rettungsweges auf der Ostseite hingewiesen werden sollte.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

7:5

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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