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Sachverhalt:

 

Ergänzung Sachverhalt vom 22.06.2021:

 

MGR Bachmeir stellte in der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Entscheidung über das Bauvorhaben und Behandlung in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 19.07.2021, da Stand 14.06.2021 noch nicht absehbar war, ob das Vorhaben hinsichtlich der Höhenentwicklung den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes Nr. 76 "Nördlich der Hartwaldstraße" entspricht. In dieser Sitzung ist somit eine abschließende Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens zum vorliegenden Bauantrag zu treffen.

 

Sachstand Bebauungsplan (22.06.2021): Das Planungsbüro hat mittlerweile von der Verwaltung aus allen Bauanträgen die Ansichten und Gebäudeschnitte erhalten.Daraus wird das Planungsbüro nun die entsprechenden Gebäudehöhen ermitteln und den Entwurf des Bebauungsplanes dann in der Sitzung am 29.07.2021 erneut dem Gremium zur Billigung vorlegen. Eine Ermittlung der tatsächlichen Gebäudehöhe vor Ort ist durch das Planungsbüro nicht möglich, zum einen müssten dazu die Grundstücke betreten werden (was nur mit Zustimmung des Eigentümers gehen würde) und zudem ist das Planungsbüro kein Vermessungsbüro und hat hierzu auch keine Gerätschaften, für eine tatsächliche Höhenaufnahme vor Ort müssten man also ein Ingenieurbüro beauftragen.

 

Ergänzung vom 08.07.2021: Das Planungsbüro hat entsprechende Wand- und Gesamthöhen im Gebiet festgestellt. Würde der künftige Bebauungsplan auf die Gesamthöhe ab Hartwaldstraße abzielen, wäre das Vorhaben hinsichtlich der Höhenlage unproblematisch zu sehen, da im Plangebiet höhere Gesamthöhen vorhanden sind. Würde ein künftiger Bebauungsplan allerdings auf eine Wandhöhe ab Hartwaldstraße abzielen, wären entsprechende Bezugshöhen nicht vorhanden, da bei einem Flachdachgebäude die Wandhöhe gleich die Gesamthöhe ist. Bei dem entsprechenden Referenzobjekt Hartwaldstraße 27 sind aufgrund der Dachform folglich niedrigere Wandhöhen z.B. vorhanden. Hier wird anmerkt, dass im Plangebiet und auch im angrenzenden Gebiet „Südlich der Hartwaldstraße“ viele Bestandsgebäude mit Flachdach vorhanden sind und eine Planung mit Flachdach in diesem Quartier städtebaulich positiv zu bewerten ist.

 

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Vorhaben wurde bereits mehrfach im Bau- und Umweltausschuss bzw. im Bau- und Planungsausschuss behandelt. Der Sachverhalt lässt sich wie folgt chronologisch zusammenfassen:

 

 Antrag auf Vorbescheid: Errichtung von 3 Reihenhäusern (Vorl.-Nr.: 2020/3339) im BUA 09.03.2020. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt (12:0 Stimmen). Das Landratsamt hielt diese Planung jedoch für nicht genehmigungsfähig. Der Bauherr passte die Planung darauf in Absprache mit dem Landratsamt an.

 Bauantrag: Neubau von 3 Reihenhäusern mit Garage und Stellplatz (Vorl.-Nr.: 2020/3339-01). Das Einvernehmen wurde in der Sitzung des BPA am 07.12.2020 nicht erteilt, dem Marktgemeinderat wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Veränderungssperre empfohlen (12:1 Stimmen). Der Marktgemeinderat hat daraufhin die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Nördlich der Hartwaldstraße“ mit Veränderungssperre beschlossen.

 Bauantrag: Neubau von 3 Reihenhäusern mit Garage und Stellplatz - Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre (Vorl.-Nr.: 2020/3339-02). Hier wurde die bestehende Planung an die Abstandsflächensatzung des Marktes Mering angepasst, der Baukörper wurde dafür in den Abmaßungen angepasst, die Kubatur des Bauköpers blieb in der Massivität jedoch ähnlich. Das Landratsamt fragte im April 2021 an, ob zu dieser Planung eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden kann. Der BPA erteilte am 19.04.2021 keine Ausnahme von der Veränderungssperre (11:2 Stimmen), es wurde jedoch die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre unter Beachtung bestimmter Punkte in Aussicht gestellt.

 

Auf die entsprechenden Beschlussbuchauszüge wird verwiesen. Auf die erneute Beifügung von den jeweiligen Anlagen wurde aufgrund des Umfangs aus ökologischen Gründen verzichtet. Diese Beschlussvorlage behandelt die westliche Doppelhaushälfte (Einfamilienhaus).

 

Nun wurden am 27.05.2021 zwei neue Bauanträge eingereicht, die neue Planung berücksichtigt die besprochenen Vorgaben. Die Bauherr plant nun nicht mehr die Errichtung von 3 Reihenhäusern, sondern eines Doppelhauses, wobei das östliche Doppelhaus mit zwei Wohneinheiten (gemeinsamer Eingang) ausgeführt wird.

 

Der Baukörper wird nun als Flachdachbau ausgeführt, damit die Gesamthöhe reduziert werden kann. Die Gebäudehöhe beträgt nun 6,38 Meter, in der letzten Planung mit versetztem Pultdach betrug die Firsthöhe noch 7,40 Meter. Zudem werden die beiden ursprünglichen Einzelgaragen in der östlichen Doppelhaushälfte zu einer Doppelgarage zusammengefasst.

Eine Abweichung von der derzeit gültigen Abstandsflächensatzung des Marktes Mering wurde vom BPA am 19.04.2021 ebenfalls in Aussicht gestellt. Diese wird aber nun gar nicht mehr benötigt, da die Abstandsflächen nach der Satzung komplett auf eigenem Grund nachgewiesen werden können.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      27.05.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  27.07.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 19.07.2021

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Bei dieser erneuten Planung wurden die Nachbarunterschriften der Eigentümer der vier baurechtlichen Nachbargrundstücke nicht eingeholt.

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 76 „Nördlich der Hartwaldstraße“. Um die Planung des künftigen B´planes zu sichern, hat der Markt Mering eine Veränderungssperre, gemäß Satzung vom 26.02.2021 erlassen.

Unter Beachtung der Veränderungssperre dürfen in dem Geltungsbereich keine Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB ausgeführt werden und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.

Ziel der Gemeinde ist es durch den Erlass einer Veränderungssperre über den Bebauungsplan einen gestalterischen Parameter zu sichern, sowie auch zur Wahrung einer städtebaulich vertretbaren Nachverdichtung.

 

Es gilt zu beachten, dass der Markt Mering erst nach Vorliegen des ursprünglichen Baugesuches die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat, um hier die Bebauung mit Doppel- und Einzelhäusern aus städtebaulichen Aspekten zu sichern. Da nun ein Doppelhaus (wenn auch mit insgesamt 3 Wohneinheiten) geplant ist und zudem noch die Gebäudehöhe durch die geänderte Dachform angepasst wurde, ist davon auszugehen, dass die geänderte Planung Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes Nr. 76 „Nördlich der Hartwaldstraße“ nicht widerspricht. Die Gebäudehöhe der sich ebenfalls im Plangebiet befindlichen Gebäude Hartwaldstraße 25 a und 25 b beträgt z.B. 7,47 Meter, die Höhe des Gebäudes Hartwaldstraße 33 ist sogar mit 8,145 Meter angegeben. Da auch überwiegend öffentliche Belange nicht entgegen stehen, liegen somit die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB vor. Über die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre entscheidet die Gemeinde im Einvernehmen mit der Bauaufsichtsbehörde.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und erteilt für das Vorhaben gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre für das Gebiet „Nördlich der Hartwaldstraße“, da überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen und das Vorhaben den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes Nr. 76 „Nördlich der Hartwaldstraße“ nicht widerspricht.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

4:8

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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