Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Der Markt Mering beantragt die Erweiterung des Feuerwehrhauses Mering um einen Anbau. In dem Anbau mit einer Größe von 193 m2 sollen drei Fahrzeugstellplätze, sowie ein Übergaberaum für Atemschutzmasken entstehen. Aufgrund der Baumaßnahme müssen auch einige, bestehende Stellplätze neu situiert werden.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 21.06.2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 21.08.2021
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 13.09.2021
III. Nachbarbeteiligung
Es gibt zwei baurechtliche Nachbargrundstücke, eines davon befindet sich ebenfalls im Eigentum des Marktes Mering. Eine Unterschrift des Eigentümers des anderen Nachbargrundstückes liegt nicht vor.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ - 1. Änderung. Der Anbau hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein.
Wie erwähnt müssen durch das Bauvorhaben bestehende Stellplätze neu situiert werden. Die Parkplatzreihe an der Friedenaustraße wird um einen neuen Stellplatz ergänzt. Im Norden des Feuerwehrhauses werden 7 Parallelparker zu 6 Längsparkern umstrukturiert. Insgesamt bleibt die Stellplatzanzahl von 30 Stellplätzen somit erhalten. Bei den neuen Längsparkern handelt es sich um sogenannte gefangene Stellplätze, da diese nicht frei angefahren werden können. Der Architekt beantragt diesbezüglich eine Abweichung von § 4 Abs. 1 der Stellplatzsatzung. Danach müssen die erforderlichen Zu- und Abfahrten für Stellplätze vorhanden sein. Der Architekt begründet den Antrag auf Abweichung damit, dass die Einsatzkräfte im Einsatzfall zur ungefähr gleichen Zeit auf das Gelände fahren bzw. dies dann auch wieder verlassen. Diese Lösung wurde mit der Feuerwehr abgesprochen.
Aus Sicht der Verwaltung ist dies nachvollziehbar, überall wo sich mehrere Stellplätze zur gleichen Wohneinheit zählen lassen und eine Absprache möglich ist, z.B. bei Einfamilienhäusern oder bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die für sich mehrere Stellplätze benötigen, wurde dies bislang beim Stellplatznachweis immer so anerkannt. Eine formelle Abweichung war dazu nicht notwendig.
Für diesen speziellen Fall fordert das Landratsamt allerdings eine formelle Abweichung von der Stellplatzsatzung durch den Markt Mering. Dadurch ist ein Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß Art. 58 BayBO nicht mehr möglich, da in einem Freistellungsverfahren neben dem Bebauungsplan auch örtliche Satzungen i.S.d. Art. 81 BayBO (hier: Stellplatzsatzung) vollumfänglich eingehalten sein müssen.
Eine andere Stellplatzsituierung auf dem Grundstück ist nicht möglich. Da die gefangenen Stellplätze so keine Ideallösung darstellen, ist der Markt Mering bemüht, auf dem angrenzenden, nördlichen Grundstück Stellplätze zu verwirklichen. Für den Stellplatznachweise könnten solche Stellplätze allerdings ohne dingliche Sicherung nicht anerkannt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: 225.000 € (lt. Baubeschr.) | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: