Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Im Schloss Mering soll eine bestehende Büroeinheit (Gesamtfläche 85,31 m2) in ein Wohnung (Gesamtfläche 84,08 m2) umgenutzt werden. Es werden nur geringfügige Grundrissänderungen vorgenommen, Eingriffe in die Kubatur des Bauwerks werden nicht vorgenommen.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 04.06.2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 04.08.2021
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 13.09.2021
III. Nachbarbeteiligung
Es existieren zwei baurechtliche Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein. Da es sich um ein denkmalgeschütztes Bauwerk handelt, wird auf denkmalschutzrechtliche Belange verwiesen. Die Fachbehörde wird im weiteren Verfahren durch das Landratsamt zur Maßnahme angehört.
Laut beigefügter Stellplatzberechnung ist der bisherigen Büroeinheit insgesamt 4 PKW-Stellplätze (1 Carport und 3 Außenstellplätze auf einem Fremdgrundstück am Schäfflerberg) zugewiesen. Abzüglich Foyer, Sanitär- und sonstigen Räumen verbleibt derzeit eine Netto-Bürofläche von 37,26 m2, dies entspricht nach der Stellplatzsatzung 3 Stellplätzen. Für Wohnungen über 80 m2 Wohnfläche sind nach der Satzung 2 Stellplätze nachzuweisen. Der Stellplatzbedarf reduziert sich und ist somit als erbracht anzusehen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: