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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

In dem Wohn- und Geschäftshaus Marktplatz 7 soll eine bisherige Ladenfläche in 2 Wohnungen umgenutzt werden. Die kleinere Wohnung soll eine Wohnfläche von 65,52 m2, die größere Wohnung eine Wohnfläche von 159,69 m2 aufweisen. Zu einer bestehenden Wohnung werden zudem 18,11 m2 zugeschlagen. Äußerliche bauliche Veränderungen weden nicht vorgenommen.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      07.06.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  07.08.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 13.09.2021

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es existieren zwei baurechtliche Nachbargrundstücke. Bei einem Grundstück haben alle Teileigentümer unterzeichnet. Die Unterschriften des anderen Grundstückes liegen bis Dato nicht vor. Die Nachbarunterschriften sind somit nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.

 

Auf dem gesamten Flurstück sind gemäß es vorliegenden Stellplatzplanes aus dem Jahr 2014 insgesamt 11 Stellplätze tatsächlich vorhanden, 2 weitere Stellplätze wurden 1993 abgelöst. Die beiden neuen Wohnungen lösen nach der Stellplatzsatzung einen Bedarf von 4,5 Stellplätze aus, durch die Wohnflächenmehrung der Bestandswohnung Nr. 5 kommt diese über 150 m2 Wohnfläche, wonach ebenfalls ein weiterer Stellplatz einzubringen ist. Da sich im Gebäudekomplex Marktplatz 7/Frauenberg 1 nun insgesamt 8 Wohneinheiten befinden, sind nach der Stellplatzsatzung Besucherstellplätze nachzuweisen. Es errechnet sich zudem ein zusätzlicher Mehrbedarf an Besucherstellplätzen von 0,55 StPl. bzw. ein gesamter Neubedarf von 6,05=7 Stellplätzen. Es entfällt allerdings auch die bisher genehmigte Nutzung „Ladengeschäft“ im 1. OG (203,87 m2 Fläche gemäß Bauantrag aus 1983 = 6,80 Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung), sowie die Teilnutzung Lagerfläche (17,25 m2 = 0,17 Stellplätze). Es entfallen somit ebenfalls 6,97=7 Stellplätze. Der Stellplatznachweis ist somit erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Nutzungsänderung, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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