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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 05.05.2021:

Planzeichnung:

1. In der Planzeichnung (Teilgeltungsbereich 1), fehlt die Bemaßung der Baugrenzen bzw. die Bemaßung der Abstände der Baugrenzen zu den Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches.

2. In der Planzeichnung (Teilgeltungsbereich 1) und der dazu gehörenden Zeichenerklärung wurden die maximal zulässigen Traufhöhen beschrieben. In den einzelnen Planzeichnungen wurden jedoch nicht die Traufhöhen, sondern die Wandhöhen angegeben, da keine Dachüberstände eingezeichnet sind. Ggf. sind daher anstatt der Traufhöhen die Wandhöhen anzugeben.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Bemaßung der Baugrenzen wird redaktionell ergänzt. Der Anregung wird gefolgt.

 

Das Wort „Traufhöhen“ wird in der Zeichenerklärung und der Planzeichnung durch das Wort „Wandhöhen“ ersetzt. Der Anregung wird gefolgt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung zu ändern.

 

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Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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