Sachverhalt:
Inhalt der Stellungnahme vom 10.05.2021:
zu o.g. Planung teilen wir mit, dass aus landwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich keine Einwände oder Bedenken bestehen.
Die Formulierung unter Punkt „3. Landwirtschaftliche Immissionen 3.1 Landwirtschaft“ enthält lediglich einen Hinweis auf das Entstehen der genannten Immissionen. Dies schützt die Bewirtschafter der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nicht ausreichend. Deshalb schlagen wir folgende Formulierung vor:
„Bebauer, Erwerber und Bewohner der sich im Plangebiet befindlichen Grundstücke haben die landwirtschaftlichen Immissionen von angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und Betrieben unentgeltlich hinzunehmen. Besonders ist hier auf die Geruchsbildung durch Gülleausbringung und Fahrverkehr von landwirtschaftlichen Maschinen hinzuweisen. Auch Verkehrslärm, der nach 22:00 Uhr oder vor 6:00 Uhr durch erntebedingten Fahrverkehr - wie etwa bei Getreide-, Silage- oder Zuckerrübenernte - oder sonstigen landwirtschaftlichen Verkehr entsteht, ist zu dulden.“
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Anmerkungen werden in den textl. Festsetzungen unter Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen mit aufgenommen. Der Anregung wird insofern gefolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |