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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 21.04.2021:

Gemäß der RASt 06 sind die Sichtdreiecke an den Einmündungen der Schulstraße bzw. Hausener Straße von jeglicher Bebauung und/oder Bepflanzung freizuhalten. Weitere Einwände werden von Seiten der Polizei nicht vorgebracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Sichtdreiecke können im BP nachrichtlich übernommen werden. Der Anregung wird gefolgt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung zu ändern.

 

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Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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