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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 25.04.2021:

Eine Stellungnahme zu den vorgesehenen Ausgleichsflächen und -maßnahmen ist aufgrund der noch nicht vorliegenden Unterlagen nicht möglich, da diese im weiteren Verfahrensverlauf ergänzt werden.

Aufgrund des großen Insektenrückgangs und der angrenzenden Lage zur freien Landschaft wird es als höchst sinnvoll erachtet folgende Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen und in den textlichen Festsetzungen festzuhalten.

Als Vermeidungsmaßnahme für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt ist eine insektenfreundliche und der Lichtverschmutzung entgegenwirkende Beleuchtung aufzuführen:

„Die Außenbeleuchtung wird energiesparend, streulichtarm und insektenverträglich (UV-anteilsarm) installiert. Dies entspricht Farbtemperaturen von maximal 3000 Kelvin oder im besten Fall <2400 K. Die Leuchten sind so auszubilden, dass eine Lichtverschmutzung nur auf die zu beleuchtende Fläche erfolgt und damit eine geeignete Abstrahlungsgeometrie vorliegt."

Weitere Hinweise dazu können dem Leitfaden des Bundesamtes für Naturschutz „Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen - Anforderungen an eine nachhaltige Außenbeleuchtung" entnommen werden.

Weiterhin sollten für die geplanten Grün-/Rasenflächen eine artenreiche Ansaat und eine extensive Nutzung verpflichtend vorgesehen werden. Auf Mulchen ist zu verzichten.

Bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplans gelten die oben genannten Hinweise analog.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Eine UV- und Streulichtarme Außenbeleuchtung wird nicht festgesetzt, da hier auch Abends Veranstaltungen oder Bewirtung stattfinden sollen. Darüber hinaus gibt es außerhalb des Artenschutzes keine Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Lichttemperaturfarben.

Jedoch wird ein Hinweis zur Thematik unter 3. Hinweise zum Artenschutz aufgenommen. Der Anregung wird in sofern gefolgt.

 

Die Anmerkungen werden in den textl. Festsetzungen unter Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen mit aufgenommen. Der Anregung wird in sofern gefolgt.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung zu ändern.

 

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Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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