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Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt. Die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 08.04.2021 bis 14.05.2021 statt. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den von der Bürogemeinschaft für Stadtplanung und Ortsentwicklung (OPLA) ausgearbeiteten Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34 „Steindorf Nord 2" in der Fassung vom 21.07.2021 mit den heute beschlossenen Änderungen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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