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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahem vom 17.06.2021:

Wir haben uns zuletzt mit Schreiben vom 25. Februar 2021 (Gz. 24-4621.1-283/8; 24-4622.8283-8/1) zu o.g. Vorhaben geäußert. Darin haben wir die Gemeinde gebeten, sich mit den vorhandenen Flächenpotenzialen und einer nachvollziehbaren Bedarfsermittlung auseinanderzusetzen. Die Gemeinde hat die Planunterlagen diesbezüglich ergänzt.

Angesicht der vorhandenen Flächenpotenziale, welche gemäß LEP 3.2 (Z) grundsätzlich vorranging zu nutzen sind, weisen wir erneut darauf hin, dass die Gemeinde - um dem Gedanken des Flächensparens Rechnung zu tragen - grundsätzlich auch die Möglichkeit hat, Flächen aus dem Flächennutzungsplan zurückzunehmen, sofern diese mittel- bis langfristig nicht für eine gemeindlich geplante Nutzung zur Verfügung stehen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zwar bestehen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Steindorf Flächen, die als Dorfgebiet oder Wohnbauflächen dargestellt sind und derzeit seitens der Gemeinde keiner Nutzung zugeführt werden können, da sie sich in Privatbesitz befinden und die Eigentümer derzeit kein Interesse an einer Bebauung haben. Jedoch sollen diese Flächen langfristig für entsprechende Nutzungen bebaut werden und werden deshalb nicht aus dem FNP zurückgenommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

 

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Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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