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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 23.06.2021:

Aus bauleitplanerischer Sicht weisen wir auf Folgendes hin:

 Bemaßung der Baugrenzen

Die Baugrenzen und die Abstände zu den Grundstücksgrenzen sind nunmehr teilweise vermaßt. Die Vermaßung ist jedoch noch immer unvollständig. Zur Klarheit und späteren Nachprüfbarkeit empfehlen wir weiterhin, insbesondere die Grenzabstände vollständig zu vermaßen.

 

 § 3 Abs) 3 Nr. 2- Abstandsflächen Abstandsregelung

In dieser Festsetzung wird die Zulässigkeit giebelständiger Garagen geregelt. Zwischenzeitlich ist die 1. Änderung der BayBO-Novelle 2021 in Kraft getreten. Danach bleiben Giebelflächen von Garagen bei einer Dachneigung bis zu 45° unberücksichtigt. Wir empfehlen, daher die Notwendigkeit der Festsetzung nochmals zu prüfen.

 

 Hinweis an die Verwaltung:

Auf die Vorgaben des BayVGH aus den Urteilen vom 28. 04.2017 (Az. 15 N 15. 967) und 04. 08. 2017 (Az.: 15 N 15. 1713) zur Ausfertigung des Bebauungsplanes wird hingewiesen (Erforderlichkeit von - gedanklicher Schnur und körperlicher Verbindung)

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 Die Bemaßung der Grenzabstände werden in der Planzeichnung redaktionell ergänzt. Der Anregung wird gefolgt.

 

 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die zwischenzeitliche Änderung der BayBO-Novelle hat zur Folge, dass diese Festsetzung nicht mehr notwendig ist. Somit kann die BayBO ohne Zusatzregelung zur Anwendung kommen. Die Festsetzung wird deshalb gestrichen.

 

 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung zu ändern.

 

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Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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