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Sachverhalt:

Das Bestandsgebäude soll nach Westen, an der Giebelseite, um 2,51 m erdgeschossig erweitert werden. Die bestehende Garage soll abgebrochen und durch eine neue Garage ersetzt werden. Mit der Wohnhauserweiterung ist das Wohngebäude an die künftige Garage im Erdgeschoss angebaut.

Die Gebäudetiefe des Bestandshauses wird durch den Anbau eingehalten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsrandsatzung „Nördlich der Steindorfer Straße“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen dieser Satzung nicht.

Eine baurechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB.

Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €                                                 Einmalig 2021: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt und der Satzung über die Festsetzung von Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ort Schmiechen im Bereich „Nördlich der Steindorfer Straße“ nicht widerspricht.

 

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Abstimmungsergebnis:

9:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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