Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte im Ahornweg 8 möchte auf seiner Terrasse eine Terrassenüberdachung / Kaltwintergarten mit Faltwände mit den Maßen 4,00 Meter Tiefe x 6,00 Meter Breite x 2,36 Meter bzw. 3,20 Meter Höhe errichten.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 23.07.2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 23.09.2021
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 11.10.2021
III. Nachbarbeteiligung
Es gibt drei baurechtliche Nachbargrundstücke. Die direkt betroffenen Doppelhaushälftennachbarn (Nord) haben sich schriftlich mit dem Vorhaben einverstanden erklärt. Ebenfalls zugestimmt haben die südlich angrenzenden Nachbarn. Östlich grenzt das Grundstück an eine private Verkehrsfläche an, aufgrund der Vielzahl der Teileigentümer wurde hier offensichtlich auf die Einholung der Unterschriften verzichtet. Das Grundstück ist nicht vom Vorhaben tangiert. Im baurechtlichen Sinne sind die Nachbarunterschriften jedoch nicht vollständig erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Aufgrund der Tiefe über 3 Meter ist das Vorhaben gemäß BayBO genehmigungspflichtig. Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren ist nicht möglich, da die 4 Meter Tiefe Terrassenüberdachung die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 36 „Thorey“ für den Bereich „Am Paarbogen“ um ca. 2 Meter. Grundzüge der Planung werden durch die geringfügige Überschreitung dieses untergeordneten Baukörpers nicht berührt, eine Befreiung ist ebenfalls aus städtebaulichen Gesichtspunkten vertretbar. Im Rahmen der Gleichbehandlung ist hier aus Sicht der Verwaltung eine Befreiung zu erteilen, da im Plangebiet in der Vergangenheit bereits mehrfach für ähnliche Vorhaben Befreiungen von der Baugrenze erteilt wurden:
Antrag auf isolierte Befreiung: Anbau einer Terrassenüberdachung, Paarangerweg 42, Bau- und Planungsausschuss 22.07.2021 (vgl. Vorl.-Nr. 2021/4383)
Bauantrag: Neubau einer Terrassenüberdachung, Paarangerweg 38, Bau- und Planungsausschuss 10.05.2021 (vgl. Vorl.-Nr. 2021/4250)
Bauantrag: Anbau einer Terrassenüberdachung /unbeheizter Wintergarten an ein Doppelhaus, Paarangerweg 46, Bau- und Planungsausschuss 15.03.2021 (vgl. Vorl.-Nr. 2021/4134) usw.
Die notwendige Befreiung wurde mit Schreiben vom 13.07.2021 beantragt und ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: