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Sachverhalt:

Im Rahmen der Verkehrsraumgestaltung Schulzentrum gilt es die Beschilderung mittels Verkehrszeichen und Markierungen festzulegen.

 

Die Verwaltung beantragt die Beschilderung, wie in den Lageplänen eingezeichnet, zu beschließen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Mit der beantragten Beschilderung wird für alle vertretenen Verkehrsarten eine tragbare Lösung im Sinne der geplanten Verkehrsraumgestaltung gem. den Vorgaben der StVO erzielt.

 

Einzig der in den Plänen vorgeschlagene „Schutzstreifen“ in Form einer schmalen, durchgehenden weißen Linie im Bereich zwischen den geplanten Parkplätzen und dem gemeinsamen Geh- und Radweg sollte nicht umgesetzt werden.

 

Grundsätzlich ist dies zwar eine gute Idee, um Fahrradfahrer und Fußgänger vor überraschend sich öffnenden Autotüren zu schützen.

 

Im Fall von überwiegend Schulkindern zu Fuß oder auf dem Rad erscheint dieser Streifen aber kontraproduktiv.

 

Zum einen verschmälert er faktisch die Breite des Geh- und Radweges. Zugleich wird er aber zumeist ignoriert und in der Folge trotzdem genutzt werden. Er wird also definitiv befahren. Ein weißer Streifen wird nur wenige Schulkinder davon abhalten, diesen farblich abgegrenzten Bereich als nicht zu befahrende Fläche anzusehen. Weiterhin wird dem Autofahrer eine Scheinsicherheit generiert wenn er glaubt, er könnte die Tür in der Folge solch eines Schutzstreifens mit weniger Pflicht zur Sorgsamkeit öffnen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, in den Gesamtkosten enthalten

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Beschilderung mittels Verkehrszeichen und Markierungen wird, wie in den Lageplänen Beschilderung Nord und Beschilderung  Süd dargestellt, beschlossen. Einzig der dargestellte Schutzstreifen am Rande des Geh- und Radweges wird nicht umgesetzt.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu verfassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

10:2

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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