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Sachverhalt:

Im Zuge einer Anfrage bzgl. einer angedachten Bebauung im Bereich der Flurnummer 183/2 am Weg an der Paar wurde festgestellt, dass die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer als nicht ausreichend erscheint.

 

Es handelt sich um einen beschränkt öffentlich gewidmeten Weg, nur für Fußgänger.

Die Nutzung für Radfahrer ist frei und lässt sich auch nicht unterbinden.

 

Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, den Bereich entsprechend dem beigefügten

Beschilderungsplan zu entschärfen.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Es sind zwar keine polizeilich gemeldeten Unfälle bekannt.

 

Dennoch kommt es durch die nicht einsehbare 90 Gradkurve am Übergang vom Weg an der Paar zur Rosengasse immer wieder zu kritischen Szenen.

 

Sollte der Bau auf dem Privatgrundstück später realisiert werden, wären diese Maßnahmen ohnehin zwingend erforderlich. Es scheint aber angeraten, die von Seiten der Verwaltung umsetzbaren Maßnahmen bereits vorher zu veranlassen.

 

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der StVO zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg war bei der Besichtigung vor Ort dabei und hat keine Einwände.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, ca. 2.300 € Material- und Arbeitskosten

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €Einmalig 2021: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, die auf dem Plan dargestellten Absperrungen bzw. Ausschilderungen  baulich umzusetzen.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

3:9

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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