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Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Steindorf prüfte am 13.10.2016 die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Steindorf.

 

Die Prüfung ergab keinerlei Unstimmigkeiten und Beanstandungen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. 2Ist ein konsolidierter Jahresabschluss aufzustellen (Art. 102a), tritt an die Stelle des 30. Juni der 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres. 3Verweigert der Gemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, hat er die dafür maßgebenden Gründe anzugeben.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Niederschrift zur örtlichen Rechnungsprüfung enthält keine Beanstandungen und wird zur Kenntnis genommen.

Die Jahresrechnung 2015 wird nach örtlicher Rechnungsprüfung mit dem als Anlage beigefügter Haushaltsrechnung - Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2015 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Das Abschlussblatt Haushaltsrechnung Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung wird Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis: 6:0

 

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