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Sachverhalt:

Der Bebaungsplan „westlich des Kappelwegs“ ist aus dem Jahre 1972. Bei der Beurteilung der erst vor kurzem im Gemeinderat behandelten Bauanträge auf dem Grundstück Flur Nr. 60 (westlich des alten FW-Hauses) zur Errichtung eines Einfamilienhauses und eines 5-Familienhauses wurde nicht berücksichtigt, dass sich das Grundstück im Geltungsbereich des B-Planes „westl. des Kappelwegs“ befindet. Die Unterlagen des B-Planes lagen in der Gemeindeverwaltung nicht vor.

Vom Landrtasamt wurde festgestellt, dass für die eingereichten Vorhaben Befreiungen von den Festsetzungen des B-Planes erforderlich sind.

Da das Bauvorhaben auf dem Flurstück 4/7 (südlich der Erschließungsstraße) ebenfalls genehmigt wurde, obwohl dieses größtenteils ausserhalb dem festgesetzten Baufenster errichtet wurde und der Tatsache, dass die Festsetzungen nicht mehr zeitgemäß sind, wird von Seiten des Landratsamtes und der Bauverwaltung vorgeschlagen den Bebauungsplan aufzuheben, wodurch die Vorhaben nach §34 BayBo beurteilt werden können und sich nach der Eigenart in die Umgebung einfügen müssen.

Der Bau- und Finanzausschuss hhat den Top vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat der Empfehlung zu folgen und den Bebauungsplan aufzuheben. Folgende Begründungen wurden hierfür aufgeführt:

1. Es handelt sich um sehr große Grundstücke, welche durch den festgesetzten Vorgaben nur im geringen Umfang bebaut werden können. Aufgrund der angestrebten Reduzierung des Flächenverbrauchs und der Schaffung von Wohnraum sind die Vorgaben des B-Planes nicht mehr zeitgemäß.

2. Eine Änderung des B-Planes müsste durchgeführt werden, da ein Teil der Festsetzungen nicht mehr umsetzbar sind.

3. Durch die Aufhebung werden die bestehenden Gebäude und zukünftige Vorhaben im Bereich des B-Planes nach § 34 BayBo (ortsübliche Bebauung) beurteilt, wodurch für die Bestandsgebäude ein größerer Spielraum für Erweiterungen und der Schaffung von zusätzlichen Wohnraum ermöglicht wird.

 

Um Bertaung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Die Aufhebung des B-Planes kann im vereinfachten Verfahren abgewickelt werden. Hiefür fallen Architektenkosten an.

Es wird empfohlen, das Architekturbüro Arnold aus Kissing mit der Durchführung des Verfahrens zu beauftragen. Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben der HOAI.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und der Empfehlung des Bau- und Finanzausschusses, den B-Plan „westl. des Kappelweges“ aufzuheben und stimmt der Aufhebung zu.

Mit den erforderlichen Planungsleistungen das Ing. Büro Arnold aus Kissing zu beauftragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

8:1

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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