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Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Objektes Kreuzeckstraße 6 in Mering hat Klage gegen den Markt Mering erhoben wegen des Vollzugs des Straßen- und Wegerechtes (Antrag nach § 123 VwGO).

Ziel dieser Klage sollte eine Zweiterschließung des Grundstückes über die Münchener Straße sein.

 

 

In der Verwaltunsstreitsache gegen Markt Mering wurde durch das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg mit dem 26.08.2021 folgender Beschluß gefaßt:

I. Der Antrag wird abgelehnt!

II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen

III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 

Der Beschluss wurde ohne mündliche Verhandlung gefaßt!

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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