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Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.07.2021 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Steindorf Nord 2“ gefasst.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 05.08.2021 bis einschließlich 17.09.2021 statt.

Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 14.10.2021 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Außerdem vorgenommene Änderungen, welche keine Grundzüge der Planung betreffen:

- TF § 10 (1): Änderung der Dachneigung, in der Entwurfsfassung 15° (± 1°), in der Satzungsfassung 15° bis 20°

- VEP: Änderung der Grundfläche des Gesundheitszentrums, in der Entwurfsfassung 311 m², in der Satzungsfassung 287 m²

- TF § 8 (5): Festsetzung über den Zeitpunkt der Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen: Fertiggestellt spät. 5 Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Folgende Änderungen wurden noch eingearbeitet  ( betreffen keine Grundzüge der Planung)

 

-TF §10 /1) Änderung der Dachneigung, in der Entwurfsfassung 15 Grad +/- 1 , Satzungsfassung 15-20 Grad.

 

-VEP : Änderung der Grundfläche des Gesundheitszentrums, in der Entwurfsfassung 311qm , Satzungsfassung 287 qm .

 

-TF §8 (5): Festsetzung über den Zeitpunkt der Herstellung der Ausgelichsmassnahmen: Fertiggestelt spät. 2 Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes

 

Beschluss :

 

Der Bebauungsplan wird entsprechnd den genannten Änderungen , die keine Grundzüge der Planung betreffen, geändert.

 

Abstimmungsergebnis : 8:0

 

Der Gemeinderat beschließt den von der Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung (OPLA) ausgearbeiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 "Steindorf-Nord 2" mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbereicht in der Fassung vom 14.10.2021 als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach Vorliegen der Genehmigung zur Änderung des Flächennutzungsplanes bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  8:0

 

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