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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.07.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 „Am Galgenbach" gebilligt und die Verwaltung mit der frühzeitigen Auslegung beauftragt. Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde ebenfalls das Büro OPLA in Augsburg vom Vorhabensträger beauftragt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Für den geplanten Bebauungsplan ist es erforderlich den Flächennutzungsplan im Paralellverfahren für den Bereich des Bebauungsplanes von „Fläche für die Landwirtschaft" in „Sonderbaufläche" zu ändern.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Die Kosten des Verfahrens werden vom Vorhabensträger übernommen.

 

MGR Ludwig bittet bis zur Wiedervorlage der Auslegung darzulegen, warum die Altlastenverdachtsfläche im Plan entfällt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 77 „Am Galgenbach" mit gleichzeitiger Billigung und beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1. i.V.m.  § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis: 18 : 2

 

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