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Sachverhalt:

 

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 01.09.2021 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

1. Umbau des Dachgeschosses eines Einfamilienhauses mit Musikstudio, Ohmstraße 8

2. Errichtung eines Parkplatzes mit 32 Stellplätzen, Nähe Lechstraße

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

1. Errichtung eines Freizeit- und Trampolinpark, Otto-Hahn-Bogen 12 (Entspricht den Vorgaben des Bplan's Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“, ein Freistellungsverfahren ist allerdings nicht möglich, da es sich um einen Sonderbau handelt.)

2. Aufstockung und Sanierung des bestehenden Zweifamilienhauses, Leonhardstraße 7

3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz, An der Leite 7 a

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

-/-

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Abstimmungsergebnis:

 

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