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Sachverhalt:

Auf einer Teilfläche des Grundstückes Flnr. 317 Gemarkung Steindorf mit ca. 2500 qm sollen zwei Gebäude mit jeweils 8 Wohnungen entstehen die im Sinne eines Mehrgenerationenhauses genutzt werden sollen. Das Vorhaben wurde dem Gemeinderat bereits von den Vorhabensträgern am 21.07.2021 vorgestellt. Gegenüber der ersten gezeigten Anordnung der Gebäude besteht auch die Möglichkeit dies zu ändern (siehe Anhang). Gegenüber einem Verfahren nach § 34 BauGB hat der Gemeinderat im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wesentlich bessere Mitwirkungsmöglichkeiten der Gestaltung.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Da es sich bei der betroffenen Fläche um ein Grundstück im Außenbereich handelt, ist zur Verwirklichung des geplanten Bauvorhabens die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Ob und wann  der Gemeinderat einen Bebauungsplan aufstellt

liegt in dessen Planungshoheit. Wesentlich ist dabei auch dass ein Bedarf in der Gemeinde für das jeweilige Vorhaben gesehen wird.

 

Zur Durchführung des Verfahrens wird in Abstimmung mit dem Vorhabensträger ein Planungsbüro beauftragt. Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen sollte das Büro OPLA, Augsburg damit beauftragt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein, die Kosten  werden vom Vorhabensträger übernommen

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den bereits gefassten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 29 „Schulstraße" vom 12.12.2019 zu ändern, der Geltungsbereich wird gemäß der Anlage auf ca. 2500 qm (Teilfläche Flnr. 317 Gemarkung Steindorf ) reduziert und als vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt. Ein Durchführungsvertrag ist zu erstellen.

 

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Abstimmungsergebnis: 5:2

 

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