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Sachverhalt:

Im Gemeinderat wurde bereits über den Wunsch gesprochen, eine größere Bebaubbarkeit der westlichen Grundstücke im Baugebiet  des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Brunnener Straße" zu ermöglichen. Aufgrund des schonenden Umgangs mit Grund- und Boden und aufgrund der sich dort befindlichen sehr großen Grundstücke bietet sich in diesem Bereich eine Vergrößerung der Bauräume und eine Erhöhung der zulässigen Grundfllächen- und Geschhoßflächenzahl an.

 

Um Bertaung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Die Änderung des B-Planes „An der Brunnenener Sstraße"  kann im vereinfachten Verfahren abgewickelt werden. Hiefür fallen Architektenkosten an.

Es wird empfohlen, das Architekturbüro Arnold aus Kissing mit der Durchführung des Verfahrens zu beauftragen. Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben der HOAI.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und stimmt der Änderung des Bebaungsplanes „An der Brunnener Straße" im Bereich der westlichen Grundstücke (im beigefügten Lageplan gekennzeichnet) zur Ausweitung der festgestzten Baugrenzen und der Erhöhung der zul. GRZ und GFZ zu.

Von Seiten des Gemeinderates wird angeregt, die rechtliche Möglichkeit zu prüfen, ob die anfallenden Plangungskosten auf die im Bereich der Änderung betroffenen Grundstückseigentümer eingefordert werden kann.

 

Mit den erforderlichen Planungsleistungen das Ing. Büro Arnold aus Kissing zu beauftragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

11:0

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