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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 16.09.2021:

Wasserwirtschaftliche Würdigung

Zu dem Entwurf des Bauleitplanes wird folgende Stellungnahme abgegeben:

Oberirdisches Gewässer Paar / Überschwemmungsgebiet

Das Vorhaben stellt eine Anlage am Gewässer gemäß Art. 20 BayWG dar und liegt im ehemaligen Überschwemmungsgebiet der Paar (ehemals vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet der Paar HQ100 ohne Einfluss HRB Putzmühle und Merching). Das zur Bebauung vorgesehene Gartengrundstück war beim Pfingsthochwasser 1999 (21./22.05.1999) beeinträchtigt.

Nach Bau und Inbetriebnahme der HRB Putzmühle und Merching an der Oberen Paar liegt das geplante Baugrundstück nicht mehr innerhalb den Grenzen des Überschwemmungsgebietes HQ100 (Ü-Gebiets-Vorschlag zur Festsetzung des amtlich festzusetzenden Überschwemmungsgebietes).

Bei dem nun vor Hochwasser geschützten Bereich handelt es sich um ein Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten gem. § 78 WHG. Zum Schutz von Leben und Gesundheit und zur Vermeidung erheblicher Sachschäden ist die bauliche Anlage entsprechend hochwasseranpasst zu erstellen.

Das bedeutet, dass die Oberkante des fertigen Fußbodens im EG mindestens 0,5 m über der ehemaligen Hochwasserkote des Überschwemmungsgebietes vor Bau und Inbetriebnahme der HRB auf einer Höhe von 506,65 m ü. NN (WSP-HQ100 506,15 m ü. NN+ Freibord 0,5 m) angeordnet wird. Sofern die Bauvorhaben mit einem Kellergeschoss erstellt werden sollen, ist das Kellergeschoss ebenfalls bis zu dieser Höhe wasserdicht und auftriebssicher herzustellen. Dies gilt auch für Kelleröffnungen, Lichtschächte, Zugänge, Installationsdurchführungen etc.

Der Abschluss einer Elementarschadensversicherung wird empfohlen.

Im Hochwasserfall der Paar ist zwangsläufig mit sehr hohen Grundwasserständen zu rechnen, die bis zur natürlichen Geländeoberfläche ansteigen können.

Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.

Für entsprechende Beratung zu allen wasserwirtschaftlichen Fachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

In § 2 der Satzung ist bereits festgesetzt, dass die OK FFB im EG lotrecht von der Kissinger Straße zu ermitteln ist, welche bei ca. 509 m ü. NHN liegt.

In den Hinweisen wird bereits eine hochwasserangepasste Bauweise empfohlen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 18 : 3

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