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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Am 19.04.2021 wurde im Bau- und Planungsausschuss ein Antrag auf Vorbescheid mit umfangreichen Fragenkatalog zum Abriss und Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Bouttevillestraße 17 behandelt. In der damaligen Sitzung wurde das gemeindliche Einvernehmen und eine Zustimmung zur Abstandsflächenabweichung einstimmig erteilt, eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung hinsichtlich der Stellplatzanzahl wurde aber nicht zugestimmt. Auf den beigefügten Beschlussbuchauszug (Nr. 2021/4186) wird verwiesen. Am 26.10.2021 ist ein Genehmigungsbescheid des Landratsamtes ergangen.

 

Inzwischen wurde das Grundstück veräußert, der neue Eigentümer möchte auf dem Grundstück keinen Neubau errichten, sondern nur das Bestandsgebäude sanieren und umbauen. Im Dachspeicher soll dabei zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, der der Wohnung im Dachgeschoss zugeordnet werden soll.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      25.11.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  25.01.2022

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 07.02.2022

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Im Osten (öffentliche Verkehrsfläche Bouttevillestraße) und Westen (öffentliches Gewässer Paar) gibt es keine baurechtlichen Nachbargrundstücke. Im Süden sind zwei private, baurechtliche Nachbargrundstücke vorhanden. Die Nachbarunterschriften sind nicht erbracht. Im Norden grenzt das Baugrundstück zudem an ein Grundstück des Marktes Mering (Bücherei). Durch das Vorhaben nicht keine negativen Auswirkungen auf das gemeindliche Grundstück zu erwarten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes, es beurteilt sich deswegen nach § 34 BauGB als Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. Da keine Änderungen in der bestehenden Kubatur vorgenommen wird, fügt sich das Bestandsgebäude hinsichtlich Höhe und Geschossigkeit in die teils deutlich massiver bebaute Umgebung ein.

 

Es werden in der Außenbetrachtung nur geringfügige Baumaßnahmen wie Einbauten von Fenstern, Anbringung von Balkonen, Brüstungen und einer Fluchttreppe vorgenommen.

 

Nach Umbau sind insgesamt 6 Wohnungen im Gebäude untergebracht (Wohnungsgrößen EG01 mit 87,98 m2, EG02 mit 35,64 m2, EG03 mit 44,94 m2, OG04 43,05 m2, OG05 mit 45,64 m2 und DG+DS06 mit 160,49 m2) Nach aktueller Stellplatzsatzung lösen die 6 Einheiten nach dem Umbau einen Stellplatzbedarf (Anwohner+Besucher) von 9,90 = 10 Stellplätzen aus. Der Bauherr plant die Errichtung von 7 Stellplätzen auf dem Baugrundstück. Würde es sich um einen Neubau handeln, wäre der Stellplatznachweis folglich nicht erbracht.

 

Aus den Archivunterlagen geht hervor, dass seit den 1960er-Jahren bereits bis auf den Dachspitz alle Räume wohnlich genutzt wurden. Die alten Nutzungen mit dem 1967 umgenutzen Geschäft in Wohnraum und 1969 genehmigten Anbau lösen einen fiktiven Stellplatzbedarf von 8,8 = 9 Stellplätzen aus. Stellplätze wurden wie damals üblich, in den Genehmigungsbescheiden nicht beauflagt. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt bereits eine Garage (1962 baurechtlich genehmigt) vorhanden, die nun im Zuge der Erstellung der Stellplatzzufahrt entfernt werden muss.  Mit den 7 neu zu errichtenden Stellplätzen kann der Mehrbedarf von einem Stellplatz und der Wegfall eines Stellplatzes somit problemlos gedeckt werden. Der Stellplatznachweis ist somit erbracht.

 

Auf abstandsflächenrelevante (Das Gebäude hält bereits im Bestand die gesetzlichen bzw. die Abstandsflächen nach der Stellplatzsatzung nicht ein, die Abstandsflächen bleiben aber unverändert) und wasserrechtlich relevante Belange (Nähe zur Paar) wird verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

Auf abstandsflächen- und wasserrechtlich relevante Belange wird verwiesen.

 

Der Markt Mering stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.

 

Der Bau- und Planungsausschuss bittet das Landratsamt, im Genehmigungsbescheid die Ausführung der Stellplätze/Zufahrt mit versickerungsfähigen Rasengittersteinen zu beauflagen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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