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Sachverhalt:

Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, in der Tratteilstraße und der Hermann-Löns-Straße mehrere Haltverbotsabschnitte (Zeichen 283 ohne zeitliche Beschränkung) gemäß der Positionierung in den beiden beigefügten Beschilderungsplänen auszuweisen.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Vorbehaltlich einer späteren Beschlussvorlage im Bau- und Planungsausschuss wurde am 06.10.2021 seitens der örtlichen Straßenverkehrsbehörde in der Tratteilstraße als auch in der Hermann-Löns-Straße ein mobiles Haltverbot (Z.283) in verschiedenen Abschnitten angeordnet.

 

Dies wurde zum einen erforderlich, um den Schulbussen künftig eine möglichst reibungslose Fahrtstrecke anzubieten. Zum anderen um dem generell  immer schwieriger werdenden Begegnungsverkehr entgegenzuwirken.

 

Zusammen mit dem Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Friedberg, dem MGR Lutz und dem MGR Resch sowie dem Sachbearbeiter der örtlichen Straßenverkehrsbehörde erfolgte vorab eine Besichtigung vor Ort, bei der geeignete Positionen für Haltverbote festgelegt wurden.

 

Die jeweiligen Abschnitte der Haltverbote sind in den beiden zugehörigen Beschilderungsplänen ausgewiesen.

 

Der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund teilte am 15.12.2021 Folgendes mit:

„Nach Rücksprache mit der DB Regio Bus Bayern GmbH gibt es derzeit mit dem Halteverbot in der Tratteilstraße keine Probleme. Seitens des Fahrpersonals gab es bisher keine Beanstandungen“.

 

Der Straßenverkehrsbehörde sind keine negativen Erkenntnisse bzgl. des fließenden Verkehrs zu Ohren gekommen. Allerdings sind einige Parkplätze entfallen. Dieser Umstand wird verständlicherweise von Anwohnern ohne ausreichende Stellplätze sicher skeptisch betrachtet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: ca. 2.700 € für Materialien und Arbeitskosten für eine FundamentbefestigungEinmalig 2022: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

In der Tratteilstraße und der Hermann-Löns-Straße werden Haltverbotsbereiche gemäß der Positionierung in den beiden beigefügten Beschilderungsplänen dauerhaft angeordnet.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende Anordnung zu erlassen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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