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Sachverhalt:

 

MGR Fleig berichtete am 13.09.2021 von einer gefährlichen Stelle im Straßenverkehr im Bereich der Kurve auf Höhe der Bouttevillestraße 4 Richtung Münchener Straße.

 

Am 15.12.2021 erfolgte ein vor Ort Termin. Teilnehmer waren Herr MGR Fleig, ein Anwohner sowie der Sachbearbeiter der örtlichen Straßenverkehrsbehörde.

 

Fahrzeugführer schneiden regelmäßig den Kurvenbereich. Durch die schlechte Sicht auf den Gegenverkehr führt dies dazu, dass Fahrzeugführer welche die Bouttevillestraße in Richtung Münchener Straße befahren, bei vorher nicht erkanntem Begegnungsverkehr ruckartig auf den Gehweg ausweichen. Dies führt unter Umständen zur Gefährdung von Fußgängern oder Nutzern der Stellplätze bei HsNr. 5.

 

Herr MGR Fleig stellt nunmehr den Antrag, im Kurvenbereich beidseitig eine Fahrbahnbegrenzung mit Zeichen 295 anzubringen. Die Markierung entlang der Mauer als durchgezogene Linie  und auf Höhe der Zufahrt zu Kohlen Wagner und vor den Stellplätzen der HsNr. 5 als unterbrochene Linie.

 

Dies soll insbesondere Fahrzeugführer, die von der Münchener Straße kommen, darauf aufmerksam machen, dass die Fahrbahn in der Realität deutlich schmäler ist, als diese optisch vermuten lässt. Dieser Effekt einer nur optisch als breiter empfundenen Fahrbahn wird wohl durch den abgesenkten Bordstein und die Zufahrt zu Kohlen Wagner erzeugt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg hat hierzu Stellung genommen.

 

Der zuständige Verkehrssachbearbeiter sieht hier gar keinen Handlungsbedarf. Die Situation ist seit Jahren Bestand. Er geht nicht davon aus, dass die Mauer erst kürzlich errichtet wurde und verweist hier grundsätzlich auf die Problematiken solcher erlaubten Mauern/Zäune//Einhausungen, die negativen Einfluss auf die erforderlichen Sichtfelder ausüben.

 

Protokollierte Unfälle vom 22.12.2018 bis 22.12.2021:

 

Insgesamt 7 VU

5 VU auf Parkplätzen

1 VU Vorfahrt

1 VU Fahrunfall

 

Er verweist auf den § 1 der StVO :

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

Gemäß der vorliegenden Unfallstatistik funktioniere die Vorsicht und Rücksichtnahme an dieser Stelle.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, je laufender Meter ca. 10 €. Allerdings müsste diese Markierung in einen Gesamtauftrag eingefügt werden, um keine unverhältnismäßigen Anfahrtskosten für eine Einzelmaßnahme in Kauf nehmen zu müssen.

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Erster Bürgermeister Mayer stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung mit anschließenden Ortstermin und erneuter Vorlage im Gremium.

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Beschluss

Beschluss:

 

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag des Ersten Bürgermeisters Mayer auf Vertagung mit anschließenden Ortstermin und erneuter Vorlage im Gremium.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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