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Sachverhalt:

 

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden. Folgende Vorhaben wurden seit dem 03.01.2022 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

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b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

1. Neubau eines Einfamilienhauses, Parsevalstraße 23

2. Anbau einer Terrassenüberdachung, Peter-Rosegger-Straße 10

3. Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage, Marktplatz 5 (eigentlich kein Bauantrag notwendig, da gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 a) BayBO baurechtlich verfahrensfrei, daher keine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens notwendig)

4. Nutzungsänderung Teilfläche Verkaufsraum in Backraum/Backvorbereitungsraum und von Backraum in Lager, Holzgartenstraße 17 (entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes, aber kein Freistellungsverfahren möglich, da es sich um einen Sonderbau handelt, daher keine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens notwendig).

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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