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Sachverhalt:

Das bestehende Wohnhaus soll im Erdgeschoß nach Norden hin um einen Wohnraum erweitert werden. Mit einer Grundfläche von 6,50 m x 3,30 m ergibt sich effektiv eine Wohnfläche mit 14,54 m². In der Nutzung ist für den Anbau ein Esszimmer geplant. Der Anbau soll mit einem 15 ° geneigten Pultdach errichtet werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €Einmalig 2022: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

An der Südseite wurde bereits ein Windfang angebaut. Dieser ist im vorliegenden Plan eingezeichnet. Es ist noch abzuklären ob dieser Anbau genehmigungsbefreit ist oder ob eine Ergänzung möglich ist und von der Verwaltung baurechtliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.Seitens des Gemeinderates ist zu prüfen ob für den bereits

errichteten Windfang auf der Südseite des Gebäudes ( im Plan sichtbar ) eine Genehmigung

erforderlich ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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