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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Bereits am 22.07.2021 wurde der Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und zur Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus in der Albrecht-Dürer-Straße 34 im Bau- und Planungsausschuss behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt (12:0). Am 30.09.2021 wurde ein Genehmigungsbescheid durch das Landratsamt erteilt. Gemäß dem Genehmigungsbescheid ist die Aufteilung in zwei separate Wohneinheiten möglich. Ebenso zulässig sind: die geplante Traufhöhe von 6 Meter und die Firsthöhe von 9 Meter, die Erweiterung des Wohngebäudes an der Westseite im OG, die Errichtung eines Balkons mit Pergola, einer Außentreppe und der Bau eines Carports.

 

Auf Grundlage des genehmigten Vorbescheides wurde nun ein Bauantrag direkt im Landratsamt eingereicht. Das Landratsamt bittet mit Schreiben vom 04.03.2022 um Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen. Da bereits ein rechtsverbindlicher Antrag auf Vorbescheid vorliegt bzw. es sich um ein Vorhaben der Gebäudeklasse 2 mit vollständigen Nachbarunterschriften handelt, hätte das Vorhaben eigentlich im Verwaltungsweg gemäß der Geschäftsordnung des Marktes Mering behandelt werden können.

 

In der Bau- und Planungsausschusssitzung am 22.07.2021 hatte MGR Lutz allerdings den Geschäftsordnungsantrag gestellt, dass ein späterer Bauantrag entgegen den Vorgaben der Geschäftsordnung erneut dem Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Das Gremium war hiermit einverstanden. Daher wird der Antrag nun dem Gremium vorgelegt.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      14.03.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  14.05.2022

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 09.05.2022

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt zwei baurechtliche Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften wurden vollständig erbracht. Im Westen und Süden grenzt das Grundstück an ein Grundstück des Marktes Mering an (Spielplatz Luitpoldshöh). Es handelt sich hier allerdings nicht um ein baurechtliches Nachbargrundstück, eine Unterschrift ist somit nicht erforderlich.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Gebäude befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich demzufolge nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein. Es wird darauf verwiesen, dass das Gebäude die vom Landratsamt genehmigte Wandhöhe von 6,00 Meter bzw. die Firsthöhe von 9,00 Meter einhält. Informativ werden die vom Planer errechneten Kennzahlen GRZ I (0,47), die GRZ I+II (0,73) und die GFZ (0,55) erwähnt. Diese Kennzahlen stellen allerdings im unbeplanten Innenbereich kein Kriterium des Einfügens dar. Hier ist rein der Baukörper, die Geschossigkeit und die Höhenentwicklung heranzuziehen.

 

Die Abstandsflächen können im Süden nicht vollständig auf dem eigenen Grundstück eingebracht werden (max. 1,14 Meter Tiefe x 7 Meter Breite). Die Abstandsflächen liegen somit z.T. auf dem südlich angrenzenden Grundstück des Marktes Mering. Gemäß dem Genehmigungsbescheid ist eine Abstandsflächenübernahme durch den Markt Mering (Spielplatz Luipoldshöh) nicht erforderlich, da diese Fläche gemäß Bebauungsplan Nr. 12 „Alter Sportplatz“ als Spielplatz/Grünfläche festgesetzt ist und somit den Status als öffentliche Grünfläche aufweist. Gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO dürfen Abstandsflächen bis zur Hälfte auf öffentlichen Grünflächen nachgewiesen werden. Für den Markt Mering entstehen somit keine rechtlichen Nachteile.

 

Zwei Stellplätze werden in der Doppelgarage nachgewiesen (Bestand). Zur Deckung des Stellplatzbedarfes werden nun zwei weitere Stellplätze ausgewiesen (1x im neuen Carport, 1x im Stauraum vor der Doppelgarage). Der Stellplatznachweis ist somit gemäß den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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