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Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Folgende Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO wurden bei der Verwaltung eingereicht und zwischenzeitlich an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

1. Die Bauherren beantragten am 15.03.2022 den Neubau eines Wintergarten an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fuggerstraße 4 in Schmiechen im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO. Der Antrag wurde am 17.03.2022 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

1. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6  „Nördlich der Thünefeldstraße“. Der Antrag wurde nach Art. 58 BayBO in der Genehmigungsfreistellung eingereicht. Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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