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Sachverhalt:

Anfrage der SPD-Fraktion im Marktgemeinderat Mering zum Thema „Der Markt Mering zahlt Strafzinsen" vom 16.11.2021

 

Zu den Einzelfragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Den Sachverhalt zur Prüfung und Bewertung mit sämtlichen Unterlagen an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zu übergeben. Insbesondere Kreditverträge - Konditionen von Darlehen und Kassenkredit - und die Auszahlungsanordnungen für die Strafzinsen/Verwahrentgelte.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist ein eigenständiges und unabhängiges Gremium, das abgeschlossene Jahre sowie laufende Angelegenheiten nach eigenem Ermessen prüft und bewusst nicht dem Bürgermeister oder der Verwaltung unterstellt ist. Im RPA sitzen Vertreter aller Fraktionen, u.a. der Antragsverfasser selbst. Der Antrag auf Prüfung des Vorganges ist selbstverständlich richtig, korrekt adressiert wäre er allerdings beim örtlichen RPA. Dieser wurde bisher immer und wird auch künftig mit allen notwendigen Prüfungsunterlagen versorgt. Laut Informationen der Verwaltung befasst sich der RPA bereits mit dem Thema. Der Antragsverfasser ist selbst Mitglied im RPA, die Verwaltung hat die Anfrage dennoch nochmals an den Vorsitzenden des RPA Herrn MGR Karl-Heinz Brunner weitergeleitet.

 

 

2. Den Gesamtbetrag zu benennen, den der Markt Mering an Strafzinsen/Verwahrentgelten bisher bezahlen musste.

 

Im Kalenderjahr 2021 beliefen sich die Verwahrentgelder auf 40.125,15 Euro. Der Betrag erhöht sich inklusive der entsprechenden Kontoführungsgebühren auf 55.148,37 Euro.

 

 

3. Den Gesamtbetrag der jährlichen Zinsaufwendungen für das Kommunaldarlehen zu benennen, welches Ende 2020 zum Großteil unnötig aufgenommen wurde und nach derzeitiger Kenntnislage die Ursache der Strafzinszahlungen darstellt.

 

Zwischen Bürgermeister und der Leitung der Finanzverwaltung wurde damals diskutiert, ob nicht eine Aufteilung des Kredites in einen langfristigem, einen endfälligen und einen Kassenkredit für die Investitionen, den Gewerbepark und die Liquidität sinnvoller erscheint. Der Bürgermeister favorisierte eine Aufteilung. Die Finanzverwaltung war damals aber der Auffassung, dass man die Gelder für die zahlreichen Investitionen aber sowieso benötigt. Man einigte sich darauf, die Entscheidung letztlich dem Marktgemeinderat zu überlassen. Dieser beschloss schließlich mit 19:2 Stimmen mehrheitlich die Aufnahme eines langfristigen Darlehens aufgrund der sehr günstigen Zinssituation.

Die Zinsaufwendungen aus dem Kommunaldarlehen sind dem Gremium aus der Beschlussvorlage 2020/749 vom 19.11.2020 bekannt. Für das vom Gremium beschlossene Darlehen über 12.500.000 Euro ist ein Zinssatz von 0,49% vereinbart. Dies entspricht einem Zinsaufwand von anfänglich 61.250 € p.a. Hier müsste dem Gremium bekannt sein, dass ein Kreditvolumen in dieser Höhe nicht ad hoc ausgegeben werden kann und somit zumindest über einen gewissen Zeitraum nach Auszahlung Verwahrentgelte entrichtet werden müssen.

 

4. Darzustellen, welche Maßnahmen bislang unternommen wurden, um die Zahlung der Strafzinsen/Verwahrentgelte abzuwenden.

Die Verwaltung hat sich bisher bewusst gegen eine Anlage entschieden, die Kursschwankungen unterliegt bzw. keine unbeschränkte Einlagensicherung aufweist. Bei Banken außerhalb des genossenschaftlichen Sektors und der Sparkassen ist die Einlagensicherung nämlich jeweils auf 100.000 Euro beschränkt, so dass eine Verteilung auf mehrere Banken einen nicht darstellbaren Aufwand bedeutet, da die Anlage auf bis zu 120 Banken verteilt werden müsste.

Darüber hinaus lehnen nahezu alle Kreditinstitute neue Bankverbindungen zur reinen Geldanlage auf Tagesgeldkonten ab. Lediglich Bestandskunden werden größere Freibeträge gewährt, für die kein Verwahrentgelt zu entrichten ist. Unsere aktuellen Freibeträge per 02/2022 betragen bei der Stadtsparkasse Augsburg und bei der Raiffeisenbank Wittelsbacher Land jeweils 500 T€. Bei Kommunen werden die Sollzinsen der EZB aufgrund des geringen Ausfallrisikos weitgehend ohne größere Aufschläge durchgereicht. Entsprechend muss aber auch bei den Einlagen verfahren werden, da die Banken sonst draufzahlen würden. Im Endeffekt entspricht die Summe des derzeitigen Verwahrentgeldes und des Sollzinses dem früheren reinen Sollzins.

Die Verwaltung hat mehrere Banken beispielhaft angefragt. Dabei lehnen die Kreditinstitute reine Anlagekonten von Kommunen derzeit ab oder bepreisen diese zumeist ab dem ersten Euro bzw. bei nur geringen Freibeträgen mit Negativzinsen. Eine Verlagerung der bestehenden örtlichen Geschäftsverbindungen zu anderen Banken sollte aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht erfolgen, zumal dann auch mit zusätzlichen Kontoführungsgebühren zu kalkulieren ist (siehe auch Frage 2).

Die Stadtsparkasse München verweist beispielsweise auf das Regionalprinzip und lehnte daher die Eröffnung eines Tagesgeldkontos ab. Von vielen Banken wurden unsere Anfragen teilweise auch gar nicht beantwortet. Eine direkte Anlage bei einer Zentralbank ist nicht möglich, da hier nur Banken Gelder anlegen können.

Selbst wenn also Banken gefunden werden, die kleinere Freibeträge gewähren, so würden diese zum einen erheblichen organisatorischen sowie Buchungsaufwand als auch entsprechende Einschnitte bei der Einlagensicherung bedeuten. Sowohl BKPV als auch Rechtsaufsicht sowie die Verwaltung raten von einem solchen Vorgehen ausdrücklich ab.

Herr Bürgermeisterin Mayer hat jedoch in zahlreichen Gesprächen mit Herrn Dosch von der Raiffeisenbank u.a. die Möglichkeit der Anlage in einem neuen Kommunalfonds aufgetan. Dies ist relativ neu, die Union Investment hat diesen erst seit 2019 im Portfolio. In Bayern gibt es dazu im Vergleich zu anderen Bundesländern noch keine detaillierten gesetzlichen Vorgaben. Allerdings unterliegt auch der Kommunalfonds Kursschwankungen und sieht daher eine Mindestanlagedauer von vier Jahren vor. Bisher hat hier erst eine bayerische Kommune investiert. Die durchschnittliche Rendite seit Auflegung betrug 3,20%. Es war geplant den Marktgemeinderat über die Anlagemöglichkeit in Rahmen einer Sondersitzung im Februar zu informieren. Nach Rücksprache im Rahmen der Bürgermeister- und Fraktionssprecherrunde im Januar 2022 wurde eine solche Vorstellung durch die örtliche Raiffeisenbank und die Union Investment für nicht erforderlich gehalten. Aus Sicht der Verwaltung macht - wenn überhaupt - eine Anlage nur über einen Teilbetrag der Guthabenstände Sinn. Sowohl das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde als auch der BKPV bestätigen, dass insbesondere während der Corona Pandemie Kreditaufnahmen zur Erhaltung der Liquidität möglich sind und Kommunen Verwahrentgelder Inkaufnehmen sollen anstelle spekulative Anlageformen zu wählen.

Alternative Anlagen auf Festgeldkonten mit einer Laufzeit von einem Jahr oder auch etwas darüber hinaus, die einer unbeschränkten Einlagensicherung unterliegen, sind entweder nicht verfügbar oder unterliegen ebenfalls Negativzinsen. Zwar könnten hier Teile des Verwahrentgeldes eingespart werden, jedoch sind die Laufzeiten dafür zu lange und die Unwägbarkeiten groß, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass zur Überbrückung von Zahlungen wiederum Kredite erforderlich sind. Zur Vermeidung von Verwahrentgelt ist eine Anlagezeit von mindestens ungefähr zwei Jahren zu wählen. Dann aber macht gleich die Investition in den genannten Kommunalfonds Sinn, da die Ertragschancen wesentlich höher ausfallen.

Darüber hat die Kämmerei auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Kassenversicherung geprüft. Gemäß Email vom 25.02.2022 der Versicherungskammer Bayern kann daraus aber leider keine Zahlung erfolgen.

 

5. Darzustellen, weshalb eine Unterrichtung der politischen Gremien unterblieb.

 

Der Marktgemeinderat selbst hat die Kreditaufnahme in nichtöffentlicher Sitzung am 19.11.2020 beschlossen. Dabei wurden neben Investitionen über 2,5 Mio. Euro bestehende Darlehen über 4,5 Mio. Euro umgeschuldet und explizit auch Liquidität über 4,5 Mio. Euro aus Kassenkrediten umgeschuldet.

 

Der Marktgemeinderat wurde zudem auch über die Kassenlage mit Halbjahresbericht 2021 am 24.06.2021 und Jahresbericht 2020 am 13.07.2021 informiert. Darüber hinaus haben beide Bürgermeister-Stellvertreter die aktuellen Kassenstände mehrfach und schon vor der Sommerpause schriftlich zur Kenntnis genommen.

 

6. Einen Vorschlag in Form einer Liquiditätsplanung zu präsentieren, wie sich die Finanzsituation zukünftig darstellt und wie mit der Situation in den kommenden Monaten umgegangen werden soll, um Zinszahlungen möglichst zu vermeiden.

Eine Liquiditätsplanung bei Kommunen über einen längeren Zeitraum ist nicht nur sehr ungenau möglich. Gemäß Angaben der zuletzt interimsweisen Leitung der Kämmerei, Herr Gillich hat die Kasse in der Vergangenheit eine kurzfristige Liquiditätsplanung über drei Monate getätigt.

Aufgrund der Personalsituation in der Finanzverwaltung zumindest in den letzten Monaten wurde keine so detaillierte Liquiditätsplanung mehr vorgenommen. Dies ist für die Zukunft jedoch wieder geplant. Sowohl der MGR als auch die Gemeinschaftsversammlung wurden über die Personalsituation mehrfach in nichtöffentlichen Sitzungen informiert.

In diesem Zusammenhang wird auch auf eine entsprechende Studie zur Liquiditätsplanung bei Kommunen verwiesen. Demnach ist eine langfristige Liquiditätsplanung, die aber für den hier aufgenommenen Kredit über 12,5 Millionen € erforderlich gewesen wäre, schlichtweg nicht möglich. 88,5 % aller Kommunen führen nur eine Liquiditätsplanung von bis zu maximal drei Monaten oder kürzer durch. 73,9% aller Kommunen planen maximal einen Monat ihre Liquidität. Fast 50% aller Kommunen planen über einen noch kürzeren Zeithorizont.

Der Studie zur Folge sind die größten Risiken bei der Liquiditätsplanung erwartungsgemäß Schwierigkeiten mit dem Haushaltsausgleich sowie die Einnahme- und Ausgabeschwankungen (48,4% bzw. 42,1%). Gerade auf diese Stellschrauben hat die Verwaltung nur bedingten Einfluss. Eine gewisse Abhängigkeit von politischen Entscheidungen der Ratsgremien gerade bei den größeren Finanzpositionen besteht hier ebenfalls. In Mering kann hier z.B. die Verzögerung beim Sportheim wie auch die erneute Diskussion um die Notwendigkeit des Umbaus der Amberieustraße beispielhaft genannt werden. Herr Marktbaumeister Lichtenstern bestätigt diese Unwägbarkeiten auch im Rahmen der aktuellen Haushaltsberatungen.

Über die drei Monate hinaus gehende Zeiträume sind mit sehr hohen Unwägbarkeiten versehen, insbesondere kann neben dem Baufortschritt eben wenig Einfluss auf die Rechnungsstellung bei Bauvorhaben, Schlüsselzuweisungen und andere Einnahme- oder Ausgabepositionen genommen werden. Im Gegensatz zu den Landkreisen können Kommunen ihre Einnahmen nur schätzen, sie sind daher immer mit erheblichen Unwägbarkeiten verbunden. Daher plant der Markt Mering seit vielen Jahren äußerst konservativ. Bisher war politischer Konsens, dass für positive  Rechnungsergebnisse entsprechende Schwierigkeiten bei den Haushaltsentwürfen in Kauf genommen werden. Dabei handelt es sich aber vor allem um eine politische Entscheidung, die letztlich der Marktgemeinderat zu treffen hat.

Neben der Unwägbarkeiten der Corona Pandemie ist sicherlich auch die Haushalts- und Finanzplanung des Jahres 2020 zu hinterfragen.

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