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Sachverhalt:

 

MGR Ludwig erkundigt sich, ob das Grundstück, auf dem sich das gemeindliche Freibad in der Zettlerstraße befindet, sich in Besitz der Gemeinde befindet oder ob die Gemeinde hier nur ein Erbbaurecht hat. Erster Bürgermeister Mayer teilt mit, dass das Grundstück dem Markt Mering gehört.

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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