Sachverhalt:
In der Umweltausschusssitzung am 20.01.2022 hat MGR Kuhnert angeregt einen Grundsatzbeschluss zu fassen, wonach der Markt Mering künftig beim Neubau von öffentlichen Gebäuden dieses grundsätzlich PV-fähig errichtet.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Mit der Errichtung von Solarstromanlagen (PV-Anlagen) bei Neubauten von gemeindlichen Gebäuden kann der Markt Mering sinnvoll in Maßnahmen zur solaren Energieerzeugung investieren und damit letztendlich auch als gutes Beispiel für die regenerative Energiegewinnung vorangehen.
Mit dem Bau von PV-Anlagen und der Erzeugung von Strom wird nicht zur CO² gespart, sondern auch nachhaltig in den Wert der Immobilie investiert. Der selbst erzeugte Strom kann grundsätzlich zur Eigenversorgung dienen und damit die externen Stromkosten senken, alternativ ist eine Einspeisung in das Energienetz und damit ein Verkauf mit der Folge einer Einnahmegenerierung möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
x | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig 2022: € | Einmalig 2022: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
| |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Kosten sind für jedes Vorhaben im Einzelfall ermitteln und im Rahmen der Gesamtbaukosten mit anzusetzen
MGR Bachmeir ist zur Beratung und Abstimmung über diesen TOP noch nicht anwesend.