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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat in der letzten Sitzung am 04.04.2022 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben aufgrund der Zufahrtssituation nicht erteilt. Zudem war aus den vorliegenden Plänen nicht ersichtlich, ob die Vorgaben der neuen Spielplatzsatzung des Marktes Mering eingehalten werden. Der Bauantrag wurde auf Wunsch des Bauherrn trotz nicht erteilten Einvernehmen an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

 

In der Zwischenzeit haben Gespräche zwischen dem Architekten, der Verwaltung und dem Ersten Bürgermeister stattgefunden. Hinsichtlich der Stellplatzanordnung besteht nun bei der Bauherrnschaft bzw. beim Architekten Kompromissbereitschaft, es wurde ein geänderter Stellplatznachweis vorgelegt. Zudem wurde der Spielplatz nun auch konkret eingezeichnet. Der Baukörper selbst bleibt unverändert und entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      21.04.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  -

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 20.06.2022

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Unterschriften der Eigentümer der sechs Nachbargrundstücke liegen nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten, rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 62 „Rings um die Zugspitzstraße“. Die Vorgaben des Bebauungsplanes sind eingehalten. Auch die Abstandsflächen sind seit der letzten Planänderung vom Februar 2022 nun eingehalten. Bezüglich der rechtlich/fachlichen Würdigung wird auf den beigefügten Beschlussbuchauszug vom 04.04.2022 bzw. die vorherigen Auszüge verwiesen.

 

Die Tatsache, dass die Stellplatzanordnung überarbeitet wurde, ist positiv zu beurteilen. Es werden nun nur noch zwei größere Grundstückszufahrten benötigt. Nach der bisherigen Planung waren Zufahrten von insgesamt  24,11 Meter notwendig.

 

Mit der geänderten Planung reduziert sich die Zufahrtsbreite auf 13,90 Meter. Die Anzahl der oberirdischen Stellplätze reduziert sich von 11 auf 10 Stellplätzen. Hier würde die Wohnflächenberechnung und somit auch die Stellplatzberechnung hinsichtlich der Terrassen- und Balkone nochmals überarbeitet. Der Stellplatznachweis gemäß Stellplatzsatzung ist nach Prüfung weiterhin erfüllt. 2 der 10 Stellplätze (Nr. 9+10) sollen nun über eine bestehende Zufahrt des südlichen Nachbarn angefahren werden, damit keine weitere Zufahrt vor dem Baugrundstück benötigt wird. Hierzu muss der Bauherr noch mit dem Nachbarn eine entsprechende Vereinbarung schließen. Die Zufahrt muss über ein Geh- und Fahrtrecht gesichert werden.

 

Die geänderte Planung stellt eine deutliche Verbesserung zum bisherigen Stellplatzplan dar.  Es besteht durchaus die realistische Möglichkeit, dass das Landratsamt bei erneuter Ablehung die bisherige Planung genehmigt und dabei das gemeindliche Einvernehmen ersetzt. In diesem Fall würde dann natürlich mehr öffentliche Stellplatzfläche verloren gehen als beim nun vorgelegten Kompromissvorschlag.

 

Wie erwähnt wurde nun auch der Kinderspielplatz deutlicher eingezeichnet. Die Bruttofläche des Kinderspielplatzes muss gemäß Spielplatzsatzung des Marktes Mering je 25 m2 Wohnfläche 1,5 m2 betragen, bei tatsächlicher Herstellung jedoch mindestens 60 m2 (§ 4). Aufgrund der 14 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von insgesamt 1.361,08 m2 errechnet sich demnach eine Spielplatzfläche von mindestens 81,66 m2. Der Spielplatz ist mit 88 m2 geplant und somit ausreichend dimensioniert. Auch die Ausstattung des Spielplatzes entspricht den Vorgaben der Spielplatzsatzung (§ 5).

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag mit dem geänderten Stellplatzplan in der Fassung vom 19.04.2022 und stellt fest, dass das Vorhaben die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 62 „Rings um die Zugspitzstraße“ einhält. Die Zufahrt zu den Stellplätzen Nr. 9+10 ist über ein Geh-/Fahrtrecht sicherzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

10:3

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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