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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Für gleiches Bauvorhaben wurden bereits in vorangegangenen Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses Bauantragsunterlagen behandelt. Der Bau- und Planungsausschuss erteilte zuletzt in der Sitzung vom 06.12.2021 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben. Aktuell liegt der Bauantrag im Landratsamt Aichach-Friedberg (LRA) zur Genehmigung.

Nach Absprachen zwischen LRA, dem Bauherrn und dem Planer sollen noch Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Bauantrag vorgenommen werden. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen wird das LRA die endgültige Baugenehmigung erteilen.

 

Im Gesamten reduziert sich das Bauvorhaben, insbesondere fallen 2 Wohneinheiten weg, die im Weißwurststüberl geplant waren. Siehe nachstehende Auflistung Ziffer 8. Es ist eventuell davon auszugehen, dass für die Genehmigung des Antrages insgesamt weniger Stellplätze benötigt werden, als in der letzten Fassung dargestellt waren. Laut diesem Stand waren 3 Stellplätze abzulösen. Der Markt Mering hat mit dem Bauherrn einen entsprechenden Stellplatzablösevertrag geschlossen. Das LRA wird im Rahmen der Baugenehmigung die erforderlichen Stellplätze berechnen. Nach dieser Vorgabe kann festgestellt werden, ob der Stellplatzablösevertrag in vorliegendem Rahmen bestehen bleibt oder ob dieser anzupassen ist.

 

Folgende Änderungen sind in diesem Bauantrag gegenständlich:

 

1. Räucheranlage bleibt im Bestand erhalten.

2. Produktionsräume im Bestand werden nicht umgebaut.

3. Kellergeschoss Neubau entfällt bis auf einen Technikraum.

4. Parkplatzsituation wird angepasst. Zufahrt über Amtmannberg entfällt.

5. An- und Auslieferung bleibt wie im Bestand erhalten.

6. Kopfbau (Flur-Nr. 192) wie im ursprünglichen Bauantrag.

7. Küche im Bestand wird zu Büroräumen umgenutzt wie im ursprünglichen Bauantrag.

8. Weißwurststüberl im Bestand wird zum Mitarbeiterraum umgenutzt. (Statt 2 Wohnungen).

9. Es gibt keine neuen Mitarbeiter.

10. Blockheizkraftwerk entfällt in Gänze - Gasheizung wird im Technikraum verbaut. Kaminzug hierfür aus 529,90 müNN.

11. Lüftungsanlage für Neubau Produktion/Küche im Technikraum, Abluft Kamin an ursprünglicher Lage 532,00 müNN.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

13.04.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

13.06.2022

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

20.06.2022

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Nachbarunterschriften des südlich angrenzenden Grundstückes, Flur-Nr. 196 liegen vor, ebenso liegt die Unterschrift des Eigentümers der Flur-Nr. 192, ebenfalls südlich angrenzend, vor. Die Unterschriften der Eigentümer Flur-Nr. 194 und 195 liegen nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Gebäude fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebungsbebauung ein.

 

Durch die Lage im Ortskern und auch ausgelöst durch die Bestandsbebauung können die Abstandsflächen gemäß der Satzung des Marktes Mering über abweichende Maße zur Abstandsflächentiefe nicht eingehalten werden. Bereits in der Sitzung am 06.12.2021 wurde das Einvernehmen zur Abweichung von den abstandsflächenrechtlichen Vorgaben erteilt. Das LRA kann eine Abweichung unter der Voraussetzung des gemeindlichen Einvernehmens erteilen.

 

Durch den Entfall der zwei Wohneinheiten verändert sich eventuell die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird das LRA die tatsächlich erforderlichen Stellplätze in ihrer Anzahl ermitteln. Der geschlossene Stellplatzablösevertrag ist eventuell anzupassen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt. Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Abstandsflächenabweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe des Marktes Mering gemäß den vorliegenden Planunterlagen. Der Stellplatzbedarf ist unter Berücksichtigung dieser Änderungen im Bauantrag neu zu ermitteln.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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